Fachinformationen Wahlrecht

Wahlerlass Nr. E 10 Europawahl 2024 - Kostenerstattung

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den Wahlerlass Nr. E 10 zur Europawahl 2024 – Kostenerstattung zur Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die zu verwendenden Vordrucke.  

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Gleichzeitigkeitserlass zur Europawahl

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den als Anlage beigefügten Erlass zur gleichzeitigen Durchführung von Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden übermittelt. Der Erlass gibt Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der
Europawahl und der gleichzeitigen Durchführung dieser Wahl mit Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden.

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Ehrenamt: BMI stellt Initiative zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Wahlhelfern ein

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mitgeteilt, dass die im Jahr 2017 eingeführte Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern durch Aushändigung von Urkunden und Verleihung von Ehrennadeln eingestellt wird.

 

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Wahlbriefbeförderung bei der Europawahl 2024

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat über den vom Bund mit der Deutschen Post AG abgeschlossenen Vertrag über die Wahlbriefbeförderung bei der Europawahl 2024 informiert.

 

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Mindestalter für EU-Wahl gesenkt; Abgabe von Wahlunterlagen an einen anderen Wahlvor-stand bei weniger als 30 Wählerinnen oder Wählern

Für die Europawahl, die am 09.06.2024 stattfindet, hat sich eine nicht unerhebliche Änderung durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11.01.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 11) ergeben. Erstmals besteht ein Wahlrecht bereits mit 16 Jahren, so dass das aktive Wahlrecht nun nicht mehr an die Volljährigkeit geknüpft wird.

 

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