Erster Erlass zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2026
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 04.07.2025 einen Ersten Erlass zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2026 mit der Bitte um Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt (Anlage). Gegenstand des Wahlerlasses sind die aktuellen Rechtsgrundlagen, die bei den Kommunalwahlen Anwendung finden.
Insbesondere werden die letzten Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) hervorgehoben und kommentiert. Es folgen darüber hinaus Hinweise und Empfehlungen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen. Dies betrifft die Aufstellung, Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen, die Gestaltung von Wahlbezirken und Wahlräumen, die Besetzung der Wahlorgane, die Wahlbenachrichtigung und öffentliche Bekanntmachung sowie die Gestaltung der Stimmzettel. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zur Wahlhandlung und zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ein gesonderter Erlass ergeht. Schließlich wurden Vordruckmuster für die Kommunalwahlen insgesamt überarbeitet und im Internet unter www.wahlen.hessen.de eingestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz >
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