Fachinformationen Wahlrecht

Erlass „Vorbereitung der Kommunalwahlen 2021“

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns den als Anlage beigefügten Erlass für die Vorbereitung der Kommunalwahlen 2021 zukommen lassen.

Inhalt des Erlasses sind verschiedene Rechtsänderungen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, die sich durch das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Veränderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBl S. 318) sowie Art. 2 der Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl S. 307) ergeben haben.

Darüber hinaus werden in dem Erlass verschiedene Vordrucke benannt, die im Themenportal Wahlen unter „wahlen.hessen.de“ abgerufen werden können. Soweit in dem Erlass irrtümlich noch ein Vordruck „Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahl- und Briefwahlbezirk“ Ausfüllteil DW Nr. 16.1 und Anleitungsteil DW Nr. 16.2 aufgeführt ist, ist darauf hinzuweisen, dass die bisherige mögliche Übertragung der Aufgaben eines Briefwahlvorstands auf einen allgemeinen Wahlvorstand (§ 4 Abs. 11 KWO alt) nicht mehr möglich ist und dieser Vordruck daher nicht mehr benötigt wird. In Folge dessen hat der Vordruck „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses“ die Vordrucknummer DW Nr. 16 erhalten.

Mit der Bitte um Beachtung.

 

Anlage: Erlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport „Vorbereitung der Kommunalwahlen 2021“ vom 01.10.2020