Fachinformationen Wahlrecht

Abschlussbericht Expertenkommission Wahlen in Berlin

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen ersten Einschätzung eine vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl und der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September vergangenen Jahres für notwendig. 

Es habe eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien. Insbesondere sei die Landeswahlleitung ihrer Kontroll- und Koordinierungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, so seien unter anderem die geringe Zahl an Wahlkabinen und Stimmzettel eine direkte Folge dieser unzureichenden Vorbereitungen gewesen. Zudem sei es am Wahltag zu unzumutbar langen Wartezeiten vor den Wahllokalen gekommen. Auch die zeitenweisen Schließungen von Wahllokalen und die Austeilung von zu wenigen oder falschen Stimmzetteln werden bemängelt. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor.

Aufgrund der Geschehnisse am Wahltag und Forderungen aus Politik und Zivilgesellschaft, hat sich der Berliner Senat entschlossen, eine unabhängige  Kommission einzuberufen, die „Expertenkommissionen Wahlen in Berlin“ zur Analyse der Unregelmäßigkeiten bei den verbundenen Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und dem Volksentscheid am 26.09.2021 in Berlin sowie zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen in Bezug auf Prozess- und Rechtsänderungen für künftige Wahlen. Aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission ergeben sich durchaus interessante Hinweise für die Wahlen. Wir haben deshalb den Abschlussbericht in unseren Fachinformationen unter der Rubrik „Kommunalwahlen“ eingestellt.

Mit der Bitte um Beachtung.

Anlagen:
Abschlussbericht 1
Abschlussbericht 2