Stellungnahmen des HSGB gegenüber dem Hessischen Landtag

Hier können Sie die Stellungnahmen des HSGB in Anhörungen durch die Ausschüsse des Hessischen Landtags einsehen. Die diesen Anhörungen zu Grunde liegenden Drucksachen können Sie auf der Internetseite des Hessischen Landtags www.hessischer-landtag.de / Landtagsinformationssystem / „Drucksachen/Plenarprotokolle“ einsehen. Weitere wichtige Stellungnahmen finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Stellungnahmen und Beschlüsse". 

Stellungnahmen im Jahr 2025

  • Stellungnahme des HSGB zum Kommunalbericht 2024 der Überörtlichen Prüfung (21. April 2025)
    Der zuständige Unterausschuss des Landtags hat u.a. den HSGB um Stellungnahme zum Kommunalbericht 2024 und dem Klinikbericht der Überörtlichen Prüfung gebeten. Der HSGB hat die Gelegenheit genutzt, erneut auf die dramatische Finanzlage der Kommunen hinzuweisen und vor neuer Bürokratie zu warnen. Die Stellungnahme des HSGB steht hier zum Download bereit:
    Stellungnahme des HSGB zum Kommunalbericht 2024 der Überörtlichen Prüfung >
  • Stellungnahme des HSGB zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der hessischen Bauordnung (15. April 2025)
    Im Hinblick auf den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur beinhaltet dieser Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Regelungen bezüglich der verfahrens- und genehmigungsfreien Errichtung von Mobilfunkmasten. Aus Sicht des HSGB sind auch bei Einführung entsprechender Erleichterungen die Mitwirkungsrechte der Kommunen zu wahren. Die Stellungnahme des HSGB steht hier zum Download bereit:
    Stellungnahme des HSGB zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der hessischen Bauordnung >
  • Stellungnahme des HSGB zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Baupaket I (09. April 2025)
    Mit dem Ziel des Bürokratieabbaus sowie der Reduzierung von Baukosten hat die Landesregierung den o.g. Gesetzentwurf zur Stellungnahme durch den HSGB vorgelegt. Im Schwerpunkt ging es hierbei um folgende Punkte:

    •    Streichung der Ermächtigung für die Kommunen Stellplätze zu fordern,
    •    Genehmigungsfreistellungen im Bereich Abbruch und Bauen,
    •    Neuregelung des Verfahrens zu Abweichungen oder Befreiungen von bestimmten gesetzlichen Vorgaben.
    Der HSGB sieht den überwiegenden Anteil der beabsichtigten Änderungen kritisch. Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung:
    Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Baupaket I >

  • Stellungnahme des HSGB zur kommunalen Wärmeplanung (08. April 2025)

    Das Land Hessen hat eine Regelung geschaffen, um Gemeinden, die über das Hessische Energiegesetz hinaus zur Erstellung eines Wärmeplanes verpflichtet werden, die Möglichkeit zu einem finanziellen Ausgleich der durch das Wärmeplanungsgesetz verursachten Mehrkosten zu gewähren. Der HSGB zeigt sich aber besorgt darüber, dass die Erstellung einer Wärmeplanung auch zu einer sehr starken Belastung der Kommunalverwaltungen führt, die bereits jetzt an der Belastungsgrenze stehen. Die Stellungnahme des HSGB steht hier zum Download zur Verfügung:
    Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur kommunalen Wärmeplanung >

  • Stellungnahme des HSGB zum Friedhofsrecht (14. Februar 2025)

    Wohin entwickelt sich das Friedhofsrecht in Hessen und welche Aufgaben liegen bei den Städten und Gemeinden? Hierzu nimmt der HSGB Stellung. Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung:
    Stellungnahme zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz > 

  • Stellungnahme des HSGB zum Landeshaushalt 2025 (17. Januar 2025)

    Reichen die Mittel, die das Land den Kommunen 2025 zur Verfügung stellt? Der HSGB meint: Nein! Untermauert wird dies in einer ausführlichen Stellungnahme, die hier zum Download zur Verfügung steht:
    Stellungnahme zum Landeshaushalt 2025 >

  • Stellungnahme des HSGB zum Hessischen Grundsteuergesetz 2025 (17. Januar 2025)

    Soll es Steuererleichterungen für Freiflächen-PV-Anlagen bei der Grundsteuer in Hessen geben? Gründe dafür sieht der HSGB nicht, wie aus der Stellungnahme hervorgeht, die hier zum Download zur Verfügung steht:
    Stellungnahme des HSGB zum Hessischen Grundsteuergesetz 2025 >

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Frühere Stellungnehmen

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