Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

„Zeit, das Richtige zu tun“

Ab dem 10.01.2017 wieder Vereinbarungen zum Bundesfreiwilligendienst abgeschlossen werden können.

 

Für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben, können Vereinbarungen mit Dienstbeginn in den Monaten März und Mai 2017 abgeschlossen werden. Damit jede Einsatzstelle Gelegenheit zur Buchung hat, wird die Kontingentfreigabe auf mehrere Tage aufgeteilt und jeweils um 10:00 Uhr freigeschaltet. Dies bedeutet konkret für Ihre Buchungen, auch wenn die Ampel am ersten Tag auf rot schaltet, besteht an den Folgetagen erneut die Möglichkeit einer Buchung.

Es können auch Vereinbarungen für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  gebucht werden. Entsprechende Vereinbarungen können mit Dienstbeginn in den Monaten Juni bis November 2017 abgeschlossen werden.

Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“
Vereinbarung aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ können weiterhin gebucht werden.

Allgemeines
Alle Vereinbarungen können nur für maximal 12 Monate geschlossen werden. Verlängerungen bestehender Vereinbarungen über eine Gesamtdienstzeit von 12 Monaten hinaus sind nicht möglich.

Im Informationsportal der Zentralstelle BAFzA wurde unter "Aktuelles" eine entsprechende Meldung eingestellt.

Information:
BFD-Zentralstelle und FSJ-Zentralstelle
Referat 205
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2 - 8, 50969 Köln
Telefon: 0221 3673-2687
Telefax: 0221 3673-2825
E-Mail: Thomas.Weichert@bafza.bund.de
Internet: http://www.bafza.de