Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Neues Meldeverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung

Aus der „Beitragsbemessungsgrundlage“ wird der „digitale Lohnnachweis“

 

Alle beitragspflichtigen UKH Mitglieder melden ihre Bemessungsgrundlagen zur Berechnung des Jahresbeitrags über das Mitgliederportal der Unfallkasse Hessen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird jetzt ein neues, für alle Unternehmen verbindliches Meldeverfahren eingeführt: der „digitale Lohnnachweis“. Der Aufbau eines zentralen Registers, genannt „Stammdatendienst“, ist der erste Schritt in dieses neue Verfahren. Ausnahmslos alle beitragspflichtigen Mitglieder der UKH sind von der Umstellung betroffen.

Bitte beachten Sie beiliegende Informationen der Unfallkasse Hessen 2016 10 26 UKH_Merkblatt
sowie das entsprechende Informationsangebot im Internet: http://www.ukh.de/informationen/digitaler-lohnnachweis/