Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Landespreis Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen

Landespreis

 

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten die erleichterten Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele werden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

Der Landespreis ist daher eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen der seit 2006 an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über das gesetzlichen Maß hinaus schwerbehinderte Menschen fördern, vergeben wird.

Der mit 3.000 € dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird. Hierfür erhält das Unternehmen neben dem Geldpreis die Berechtigung sich öffentlich für 3 Jahre auf die Auszeichnung beispielsweise in Werbemaßnahmen berufen zu können.

Link zum Bewerbungsbogen

Einsendeschluss ist der 30. April 2015.