Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Kita: Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Anerkennungsverfahren betr. hochschulischer Sozialberufe nach HKJGB und SozAnerkG, hier: Information zu digitalen Antragsverfahren

In der Zuständigkeit für das Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen gerichtet auf die Tätigkeit als Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder nach § 25b Abs. 1 Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) oder als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin / Sozialarbeiter / Sozialpädagoge, Heilpädagogin / Heilpädagoge, Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge nach dem Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozAnerkG) informiert das Ministerium für Wissenschaft und Kunst darüber, dass in den genannten Anerkennungsverfahren ab sofort die digitale Bearbeitung möglich ist, von der Antragstellung bis zur Zustellung der Bescheide.

Zu Ihrer Information erhalten Sie im Folgenden eine Übersicht zum Verfahrensablauf sowie zu den Voraussetzungen zur digitalen Antragstellung.

Verfahrensablauf:
Die Antragsteller/innen stellen den Antrag in dem Formular zur digitalen Antragstellung, zu finden unter folgendem Link https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=AnerkennungSozBeruf&formtecid=3&areashortname=HMWK&needSB=1

Nach Antragstellung werden die Antragsteller/innen automatisch über die Einreichung des Antrags benachrichtigt. Eine Zusammenfassung des eingereichten Antrags kann unmittelbar nach der Antragstellung gedownloaded werden.

Die Unterlagen werden in der Anerkennungsstelle auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet. Die Antragsteller/innen erhalten wie gewohnt eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag bzw. eine Nachforderung bei unvollständig eingereichten Anträgen.

Die Bescheide werden den Antragsteller/innen – entweder digital oder postalisch (abhängig von der Auswahl im Antrag) – zugesandt.

Digitaler Rückkanal
Die Versendung der Bescheide durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) kann – je nach Auswahl im Antrag – auch auf digitalem Weg erfolgen. Hierfür ist ein sicherer Übertragungsweg notwendig. Dieser kann auf zwei Weisen hergestellt werden:

Anmeldung im Antrag über Nutzerkonto "bund ID": Alle Bescheide von uns erhalten die Antragsteller/innen dann direkt in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Der Vorteil einer Nutzung des Nutzerkontos "bund ID" bei der Antragstellung ist die automatische Übertragung der Angaben in das Antragsformular. Vermutlich werden aber die wenigsten Antragsteller/innen von einem Nutzerkonto "bund ID" wissen bzw. einen Zugang dazu haben.

Antragstellung ohne Anmeldung: Die digitale Zustellung der Bescheide ist auch ohne ein Nutzerkonto "bund ID" möglich, indem die Antragsteller/innen weiter hinten im Antragsformular eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer zur 2-Faktor-Authentifizierung hinterlegen. Über die zugestellten Bescheide werden die Antragsteller/innen per Mail benachrichtigt und erhalten den Code für den Zugriff auf die Bescheide per SMS an die hinterlegte Telefonnummer. Die Bescheide müssen bei dieser Option innerhalb von 10 Tagen (!) von den Antragsteller/innen heruntergeladen werden, ansonsten erfolgt wie gewohnt der Versand auf dem Postweg.

Sollte keine der beiden Optionen für die Antragsteller/innen infrage kommen, erfolgt die Versendung der Bescheide durch das HMWK wie gewohnt auf dem Postweg.

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Abt. II, Referatsleitung „Ausländischer Qualifikationen“
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Tel.:     +49 611 32 162600
URL:    HMWK.Hessen.de