Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Kindertagesbetreuung: Verlängerung der Übergangsregelung § 57 HKJGB

Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration hat, wie wir bereits mit Sofort-Info vom 12.04.2022 und im Eildienst Nr. 6 – ED 80 vom 27.04.2022 berichtet haben, die Verlängerung der Übergangsregelung für die Einhaltung der Mindeststandards von 2020 versprochen und weist insofern auf das Schreiben von Minister Klose vom 12.07.2022, auf welches Bezug genommen wird, hin. Es wird davon ausgegangen, dass dies zunächst als Planungsgrundlage dienen kann.

Nach Aussage des Ministers in seinem Schreiben vom 12. Juli 2022 wird das Landesjugendamt Hessen davon ausgehen, dass diejenigen Träger von Tageseinrichtungen, die am 31. Juli 2020 über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt haben, die Tageseinrichtung bis zum 31. Juli 2023 nach Maßgabe des § 25c HKJGB in der bis zum 31. Juli 2020 geltenden Fassung betreiben können.

Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs, der die entsprechende Regelung enthält, wird kurz nach den hessischen Sommerferien gerechnet

Ferner wird seitens des Ministeriums darauf hingewiesen, dass das Bundkabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2023 beschlossen hat und dabei für die Fortsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ Mittel in Höhe bis zu 2 Mrd. Euro jeweils in den Jahren 2023 und 2024 im Bundeshaushaltsentwurf vorgesehen sind. Allerdings sieht der Kabinettsbeschluss keine Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vor. In Hessen sollen derzeit 580 Sprach-Fachkräfte und 40 Fachberatungen aus dem Bundesprogramm finanziert werden. Die geplante Beendigung dieses Bundesprogramms sei überraschend gekommen und aus fachlicher Sicht nicht vertretbar. Zu den vielen Maßnahmen zur sprachlichen Bildung und Förderung des Landes auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans von 0 – 10 Jahren in Hessen leiste das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen wichtigen Beitrag zur Qualität in den Einrichtungen. Sprache verbessere Bildungs- und Teilhabechancen und schaffe die Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit Krisen. Seitens des Ministeriums wird dazu ausgeführt: „Mit Blick auf die großen Herausforderungen, die derzeit in der Kindertagesbetreuung zu bewältigen sind, setzen wir uns mit dafür ein, dass das Bundesprogramm über 2022 hinaus fortgeführt und verstetigt wird. Wir wissen um die schwierige Situation auch mit Blick auf die Handlungs- und Planungssicherheit in den Einrichtungen.

Sowie uns Neuigkeiten zum Sachverhalt vorliegen informieren wir Sie umgehend.“

Das Schreiben Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Kai Klose vom 12.07.2022 finden Sie in der Anlage.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage