Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018: Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 zur Neuschaffung und Sicherung von U3-Plätzen; Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018

 

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes vom 08. Juli 2016

(BGBl. I S. 1614) wurden die Fristen zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 um ein Jahr verlängert.

Die wesentlichen bundesrechtlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

  • Der Stichtag für die Umverteilung der Bundesmittel wurde vom 30. Juni 2016 auf den 30. Juni 2017 verlängert. Die Mittel des Verfugungsrahmens eines Landes, die bis zum 30. Juni

2017 nicht bewilligt sind, fliesen den Ländern zu, die die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel vollständig bewilligt haben.

  • Die Frist für den Maßnahme-Abschluss wurde vom 31. Dezember 2017 auf den 31. Dezember 2018 verlängert.
  • Der der Abruf der Mittel beim Bund ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
  • Die Fristen für den Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung sowie für die Berichtspflichten gegenüber dem Bund wurden entsprechend angepasst.
    Die Gesetzesänderung auf Bundesebene wurde in der hessischen Förderrichtlinie nachvollzogen.

Die Änderungen der Regelungen in der hessischen Förderrichtlinie stellen sich wie folgt dar:

  • In Nr. 6.4 werden die Frist für den Maßnahme-Abschluss auf den 31. Dezember 2018 und die Frist für den Mittelabruf beim Regierungspräsidium Kassel auf den 30. Juni 2019 verlängert.
  • In Nr. 8.2.2 wird die Frist für die letztmögliche Vorlage des Gesamtverwendungsnachweiseses beim Regierungspräsidium Kassel auf den 30. Juni 2020 verlängert.
  • In Nr. 10.2 wird das Außerkrafttreten der Richtlinie auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt.
    Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen in den Nrn. 1.1, 2.1 und 4.2 vorgenommen.
    In Nr. 8.2.2 Satz 4 und in Nr. 9.1 Satz 1 erfolgt die Bereinigung von Redaktionsversehen.
    Der Text der o. g. Richtlinie wird in Kürze im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht.

2016-07-18_Anschreiben_Änderung_Richtlinie_Kinderbetreuungsfinanzierung_15-18

2016-07-14_Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen_2015-2018