Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Integration von Kindern mit Behinderung

Gemeinsame Hinweise der Rahmenvereinbarungspartner zur Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 01.08.2014

Wie schon im Sommer 2014 berichtet (zu finden auf unserer Homepage www.hsgb.de/soziales-gesundheit - 27. Juni 2014 „Rahmenvereinbarung zur Integration behinderter Kinder in Kitas – Einigung der Wohlfahrtsverbände und der kommunalen Spitzenverbände“)  wurde zwischen den Wohlfahrtsverbänden und den kommunalen Spitzenverbände eine neue Rahmenvereinbarung zur Integration behinderter Kinder in hessischen Kindertageseinrichtungen verabschiedet. Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, wurden seitens des Landes zusätzliche 10 Mio. € für die Integration von Kindern mit Behinderung zugesagt, wenn eine neue Rahmenvereinbarung, die zu keiner Verschlechterung der bisherigen Standards führt, abgeschlossen wird. Daraufhin wurde unter hohem Druck die neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Um Unklarheiten zu beseitigen, haben sich die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung entschlossen, gemeinsame Hinweise zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung zu erarbeiten und bekannt zu machen.

Auf die in der Anlage beigefügten gemeinsamen Hinweise zur Rahmenvereinbarung Integration weisen wir daher hiermit ausdrücklich hin und bitten um Kenntnisnahme.

Mühlheim am Main, 29.07.2015
1.2-Bü/Fie

Hinweise RVI Sta