Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Horte und Schulkindbetreuung

Verlängerung der Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung

Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration informiert darüber, dass die Fach- und Fördergrundsätze zur Bestandsschutzförderung für Horte und Angebote der Schulkinderbetreuung nicht wie bislang geregelt automatisch zum 31. Dezember 2018 auslaufen, sondern bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Die Fach- und Fördergrundsätze sind dem beigefügten Staatsanzeiger Nr. 52 aus  2013 Seite 1602 zu entnehmen.

Information:
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Referat II1
Kinder, frühkindliche Bildung
Sonnenberger Straße 2/2A
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611/3219-36 68
mailto:alexander.reuss@hsm.hessen.de

 

Anlage 1: Anschreiben Verbändeinfo Bestandsschutz

Anlage 2: FFGrds Horte unterzeichnet

Anlage 3: Fach- und Fördergrundsätze 2013