Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Hinweise zum Verwendungsnachweis: Starke Teams, starke Kitas

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) hat mit Schreiben vom 24.2.2026 Hinweise zum Verwendungsnachweis im Rahmen des Förderprogramms Starke Teams, starke Kitas gegeben. Diese geben wir nachfolgend wieder:

Schreiben des HMSI

Informationen zum 2. Förderdurchlauf „Starke Teams, starke Kitas“ – Hinweise zur Umsetzung und Verwendungsnachweisprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst freuen wir uns, dass das Programm „Starke Teams, starke Kitas“ so gut angenommen wird. 93 % aller hessischen Kitas nehmen am zweiten Förderdurchlauf teil.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Personalstruktur in der hessischen Kindertagesbetreuung im Gesamten zu stärken sowie im Besonderen das Zusammenwachsen von multiprofessionellen sowie neu zusammengesetzten Teams zu begleiten.

Eine erste Sichtung der Verwendungsnachweise aus dem ersten Programmdurchlauf zeigt, dass einige Träger die beantragten Maßnahmen nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens des ersten Förderdurchlaufs des Programms vollständig bzw. dafür andere Maßnahmen umgesetzt haben.

Dies nehmen wir zum Anlass, wesentliche Hinweise für Träger und Einrichtungen für den zweiten Förderdurchlauf mit der Bitte um Berücksichtigung mitzugeben:

1. Maßnahmenkatalog prüfen
Vor Umsetzung der Maßnahmen ist der Maßnahmenkatalog verbindlich zu prüfen. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die im Katalog aufgeführt sind. Maßnahmen, die nicht Teil des Katalogs sind, können nicht über das Programm abgerechnet werden. Bei Unsicherheiten zur Förderfähigkeit nutzen Sie die Möglichkeit der Nachfrage unter StarkeTeams@rpks.hessen.de.
Die Förderrichtlinie, die den Maßnahmenkatalog enthält, ist dem Schreiben angehängt
(Hinweis der Geschäftsstelle: Auf die Einfügung wurde verzichtet.
Die Förderrichtlinie ist unter https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-04/foerderrichtlinie_starke_teams_starke_kitas.pdf abrufbar).

2. Austausch von Maßnahmen ist möglich
Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich den Austausch von Maßnahmen nach Bewilligung (Ziffer 11.3). Ein Wechsel ist zulässig, sofern die Ersatzmaßnahme ebenfalls dem Maßnahmenkatalog entspricht. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Obergrenzen der Pau-schalen nach wie vor gültig sind und die Pauschalen nicht zusammengefasst werden dürfen. Bei einer Überschreitung des bewilligten Gesamtbetrags sind Mehrkosten aus Eigenmitteln zu tragen.

3. Dokumentation bei Maßnahmewechseln
Wenn eine gebilligte Maßnahme nicht durchführbar ist und durch eine andere Maßnahme ersetzt wurde, ist dies im Rahmen des Verwendungsnachweises kurz bzw. stichpunktartig zu begründen (Muster: „Beantragte Maßnahme konnte nicht umgesetzt werden, da kein Anbieter gefunden worden ist“ oder „Bedarf des Teams hat sich geändert“).

4. Förderfähigkeit fachlicher Fortbildungen
Fachlich-inhaltliche Fortbildungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Gefördert werden ausschließlich die im Maßnahmenkatalog der Förderrichtlinie genannten Themen, die sich auf Teamentwicklung sowie die Stärkung der Leitung fokussieren. Wir bitten Sie, diese Information zum laufenden zweiten Förderdurchlauf des Programms „Starke Teams, starke Kitas“ an die Träger bzw. Einrichtungen weiterzugeben.