Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“ II – Eröffnung des Antragsverfahrens

Wir möchten Sie auf folgende Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales aufmerksam machen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass ab dem 15. Juni 2025 das Antragsverfahren für die zweite Förderperiode des Landesprogramms „Starke Teams, starke Kitas“ II nach der am 15. Juni 2025 in Kraft tretenden Förderrichtlinie startet.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Personalstruktur in der hessischen Kindertagesbetreuung im Gesamten zu stärken sowie im Besonderen das Zusammenwachsen von multiprofessionellen sowie neu zusammengesetzten Teams zu begleiten. Das gesamte Personal in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege wird mit bedarfsgerechten Maßnahmen aus dem Katalog unterstützt, die den Besonderheiten vor Ort passgenau Rechnung tragen.

In der beigefügten Förderrichtlinie II finden Sie alle Einzelheiten zu den zuwendungsfähigen Maßnahmen sowie zum Förderverfahren. Auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel stehen u.a. Musterformulare zur Antragstellung, fortlaufend aktualisierte FAQ sowie ein Planungstool zeitnah zur Verfügung, das Träger und Kindertageseinrichtungen bei der Berechnung der Einrichtungsbudgets und der ausgewählten Pauschalen unterstützt:
https://rp-kassel.hessen.de/soziales/kindertagesbetreuung/starke-teams-starke-kitas

Informationen für Kindertageseinrichtungen:

Träger von Kindertageseinrichtungen können vom 15. Juni bis zum 31. August 2025 Anträge einreichen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Juli 2025 möglich. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Eine Übersicht über die zuwendungsfähigen Maßnahmen samt Beispielen finden Sie für Kindertageseinrichtungen in der Förderrichtlinie unter Ziffer 11.3. Die Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den Kita-Teams auszuwählen, sodass diese den Bedarfen vor Ort bestmöglich entsprechen. Das gesamte Förderverfahren ist digitalisiert: Die Antragstellung erfolgt online, Bescheide können online abgerufen und Verwendungsnachweise online erstellt werden.

Informationen für die Kindertagespflege:

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können vom 15. Juni bis zum 15. August 2025 einen Antrag einreichen. Sie erhalten entsprechend der Anzahl der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen zum 1. März 2025 ein Gesamtbudget. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen in digitaler Form. Spätestens nach der Bewilligung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe rufen diese die öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Antragstellung auf. Die Kindertagespflegepersonen können im Rahmen ihres Budgets die Maßnahmen gem. Ziffer 6.2 auswählen, die sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit bestmöglich entlasten. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis der Kindertagespflegepersonen stehen auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel entsprechende Musterformulare zeitnah zur Verfügung.

Sollten bei Ihnen nach Sichtung der Richtlinie und der FAQ Fragen zum Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“ offen sein, wenden Sie sich gerne per E-Mail an
StarkeTeams@rpks.hessen.de.“

Förderrichtlinie zum Herunterladen >

Wir bitten um Kenntnisnahme.