Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Förderankündigung Kita-Assistenz

Wenn´s schnell gehen soll: Bis zu 800 Kitas in Hessen sollen die Möglichkeit erhalten, mit Fördermitteln Assistenzkräfte z.B. für Hauswirtschaft und Verwaltungsaufgaben einzustellen. Förderanträge können noch nicht gestellt werden – aber die Antragsfrist endet auf jeden Fall am 30.9.2025.

 

Darum geht es:

Ziel des Förderprogramms ist es nach Angaben des zuständigen Ministeriums (Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, HSM), das pädagogisch tätige Personal in den hessischen Kindertageseinrichtungen im Alltag zu entlasten und eine modellhafte Erprobung des Einsatzes und der Förderung einer Kita-Assistenz außerhalb des gesetzlichen Fachkraftkatalogs in den hessischen Kindertageseinrichtungen durchzuführen.

Das Ministerium führt aus:

„Damit soll die Personalstruktur im Gesamten gestärkt und zu einer Sicherung qualifizierter Fachkräfte beigetragen werden. Der Einsatz von Kita-Assistenzen soll innerhalb der konzeptionellen Rahmung der Kindertageseinrichtung den vor Ort vorhandenen Bedarfen an Unterstützung Rechnung tragen.

Mit dem neuen Programm „Kita-Assistenz“ unterstützt die Landesregierung das Personal in der Kindertagesbetreuung mit rund 14 Millionen Euro nach dem sog. KiTa-Qualitäts-gesetz 2025 - 2026 (KiQuTG).

In der Förderankündigung finden sich die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sowie die Eckpunkte des Programms. Eine Konkretisierung erfolgt über die Veröffentlichung der Förderrichtlinie, die derzeit erarbeitet wird. Über deren Veröffentlichung werden wir Sie selbstverständlich noch einmal gesondert informieren.

Mit „Kita-Assistenz“ können Maßnahmen gefördert werden, die

  • die vertragliche Beschäftigung zusätzlicher Assistenzkräfte sowie die Aufstockung bestehender Assistenzstellen ermöglichen,
  • nicht-pädagogische, entlastende Tätigkeiten übernehmen (z. B. hauswirtschaftliche Aufgaben, Materialbeschaffung, einfache Bürotätigkeiten, Ausflugsbegleitung),
  • klar von den Kernaufgaben pädagogischer Fachkräfte abgegrenzt sind (z. B. keine Elterngespräche, keine Eingewöhnung, keine Dokumentation),
  • die Leitung und Organisationsabläufe in den Einrichtungen entlasten.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 01. August 2025 möglich. Als Vorhabenbeginn gilt der im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeitsbeginn. Die Anträge können voraussichtlich im Juli 2025 online gestellt werden.

Sollten bei Ihnen noch Fragen zum Förderprogramm „Kita-Assistenz“ offen sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Kinderbetreuung@hsm.hessen.de.“

 

Den Förderraufruf des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales finden Sie hier.

 

Hinweis der Geschäftsstelle

Viele Mitglieder beschäftigen durchaus bereits Assistenzkräfte in Kitas. Dasselbe gilt für nicht- kommunale Träger.

Komplett überzeugend ist das Förderangebot trotzdem nicht. Zum einen reichen die Förderbeträge von bis zu 20.000 Euro in großen Tageseinrichtungen nicht für eine Vollzeitbeschäftigung. Zudem reichen die Fördermittel definitiv nur für einen kleineren Anteil der über 4.500 hessischen Tageseinrichtungen für Kinder.

Das Förderprogramm speist sich aus Bundesmitteln, die das Land mit noch zu definierenden Behörden bewilligt. Sehr viel wichtiger als begrenzte Fördergelder wären gesetzliche Vorgaben, die an die realen finanziellen und personellen Möglichkeiten und praktischen Bedürfnisse angepasst sind. Daran fehlt es aber in Bundes- wie Landesgesetzgebung in diesem Themenfeld seit Jahren.