Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Fach- und Fördergrundsätzen zum Landesprogramm Sprachförderung - Bekanntgabe der Verlängerung

Die Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm “Sprachförderung im Kindergartenalter“  lösen die bisherigen Fach- und Fördergrundsätze vom 23. Dezember 2016 ab und verändern sie nur geringfügig, Neben redaktionellen Änderungen wurden die Anforderungen an den Sachbericht um eine Darstellung der Ergebnisse ergänzt.

Die Fach- und Fördergrundsätze treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Ziel der Förderung ist es, alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf weiterhin in angemessener Weise zu unterstützen.

Information:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung II, Referat II1B (Frühkindliche Bildung, Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan, sprachliche Bildung und Förderung)
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 3219 3283
Telefax: +49 (611) 32 719-3283
E-Mail: heike.hofmann-salzer@hsm.hessen.de
Internet: www.hsm.hessen.de

Anlagen: 
Unterrichtung Verbände
Staatsanzeiger Nr. 22/2022