Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

Interessensbekundungsverfahren für die 2. Förderwelle ist gestartet!
Seit dem  25. August bis zum 30. September 2016 können Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen ihr Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bekunden. Auf das beigefügte Schreiben von Staatssekretär Kleindiek (BMFSFJ) wird hingewiesen.

Das Bundeskabinett hat mit den Eckwerten für den Haushalt 2017 und dem Finanzplan bis 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 600 Mio. € für den Ausbau und die sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags können weitere Einrichtungen und Fachberatungen bundesweit im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 gefördert werden.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ unterstützt Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf mit zusätzlichen personellen Ressourcen. Neben den zusätzlichen Fachkräften für sprachliche Bildung in den Kitas werden zusätzliche Fachberatungen gefördert, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Programmumsetzung begleiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bundesprogramms liegen neben der systematischen alltagsintegrierten sprachlichen Bildung auf den Themen inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit Familien. Als besondere Zielgruppe nimmt das Programm Kinder mit Fluchthintergrund in den Blick.

Von besonderer Bedeutung ist, dass künftig auch kleinere Einrichtungen gefördert werden können, also auch Einrichtungen mit weniger als 40 betreuten Kindern! Dies  ist eindeutig eine Stärkung im ländlichen Raum der Flächenländer!

Zu beachten ist, dass das online-gestützte Interessenbekundungsverfahren für die Träger von Kindertageseinrichtungen bis zum 30. September 2016 ausschließlich elektronisch über http://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/interessenbekundung/ erfolgt.

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