Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

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Bundesfreiwilligendienst-Kontingentfreigabe 2017 für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug

Ab sofort können Vereinbarungen für das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ für einen Dienstbeginn im Jahr 2017 gebucht werden. 

Hier noch einmal die wichtigsten formalen Aspekte zum Sonderprogramm:
• Die Belegung der Plätze aus dem Sonderprogramm muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, also entweder muss der Einsatz in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder aber der Dienst durch geflüchtete Menschen geleistet werden.
• Für jedes Bundesland wird ein Kontingent nach dem Anteil der Flüchtlinge unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels bereitgestellt.
• Laufende BFD-Vereinbarungen im Regel-BFD können nicht in eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm umgewandelt werden.
• Die Dienstzeit darf maximal 12 Monate betragen.
• Verlängerungen bestehender Vereinbarungen sind nicht möglich.
• Beim Erfassen einer Vereinbarung aus dem Sonderprogramm wird zusätzlich zur Vereinbarung eine Ergänzung ausgedruckt. Ohne eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ergänzung kann die Vereinbarung nicht bearbeitet werden.
• Die Vereinbarungen müssen so rechtzeitig vorliegen, dass eine Genehmigung vor dem beabsichtigten Dienstbeginn möglich ist.
• Eine Dienstaufnahme ohne genehmigte Vereinbarung ist nicht möglich.
Weitere ausführliche Informationen zum Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“, insbesondere auch zu der besonders gestalteten pädagogischen Begleitung sind im Informationsportal zu finden: www.bundesfreiwilligendienst.de/aktuelles/news/detail/News/sonderprogramm-bundesfreiwilligendienst-mit-fluechtlingsbezug.html


Information:
Thomas Weichert
BFD-Zentralstelle und FSJ-Zentralstelle
Referat 205
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2 - 8, 50969 Köln
Telefon: 0221 3673-2687
Telefax: 0221 3673-2825
E-Mail: Thomas.Weichert@bafza.bund.de
Internet: http://www.bafza.de