Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024

Der Hessische Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vorgelegt.

 

Mit dem geplanten Gesetz soll die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung schrittweise gesichert werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben deshalb einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Beamtenbesoldung in Hessen eingebracht.

Die Hessischen Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung zum 1. April 2022 und zum 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Geld erhalten. Auch die Kinderzuschläge werden deutlich erhöht.

Den Gesetzesentwurf finden Sie sowohl auf dem Internetauftritt des Hessischen Landtages unter der Drucksache 20/9499 vom 08.11.2022 sowie im angehängten Dokument.

Dort finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Hintergründe der geplanten Änderungen und die vorgesehene Lösung sowie den Gesetzesentwurf selbst.

 

Gesetzesentwurf Hessischer Landtag Drucksache 20/9499 vom 08.11.2022