Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

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Entwurf eines 3. Dienstrechtsänderungsgesetzes

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines 3. Dienstrechtsänderungsgesetzes (3. DRÄndG) vorgelegt, der demnächst in den Hessischen Landtag eingebracht wird (Landtagsdrucksache 20/5897).

Es handelt sich dabei im Wesentlichen um kleinere Anpassungen aufgrund aufgetretener praktischer Probleme, um redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen an die Rechtsprechung. Einen Überblick enthalten Seite 2 und 3 der Anlage. Eine Neuerung liegt im Vorschlag einer Angriffsentschädigung (§ 40 Abs. 7 HBeamtVG-E), die zusätzlich zu anderen im Zusammenhang mit Angriffen entstehenden Leistungsansprüchen in Höhe von 2.000 Euro gewährt werden soll. In einem Vorgespräch von Minister Beuth mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat der HSGB durch Präsident Dr. Stöhr auf die Notwendigkeit hingewiesen, in diesem Zusammenhang auch eine Lösung mit Blick auf ehrenamtliche Feuerwehrkräfte und ehrenamtliche Mandatsträger anzustreben. Die Regelungen zum Unfallausgleich, zu denen diese Neuregelung einer Angriffsentschädigung gehört, sind für Tarifbeschäftigte nach § 1 Abs. 3 HBG entsprechend anwendbar (das ist ggfls. klarzustellen).

Die Kommunalen Spitzenverbände haben aufgrund der Einbringung als Fraktionsentwurf maximal eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollten Anmerkungen aus Ihrer Sicht Anmerkungen zu machen sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung an die Geschäftsstelle.

Anlage