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Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat vorbezeichneten Entwurf zur Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung zur Kenntnis und Stellungnahme bis zum 13.01.2017 vorgelegt.

Der Entwurf enthält einige Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und auch einige redaktionelle Anpassungen. Ferner sollen die Urlaubsansprüche für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst von 27 auf 28 Tage erhöht werden sowie 1 Tag Sonderurlaub für besonderes ehrenamtliches Engagement eingeführt werden. Der Urlaub für Heilkuren wird ausdrücklich auch auf ambulante Rehabilitationsmaßnahmen erstreckt. Der nach EU-Recht bestehende Urlaub, der wegen Erkrankung nicht genommen werden konnte, wird künftig auch in der Urlaubsverordnung geregelt. Neuregelungen erfolgen somit insbesondere in § 9 der HUrlVO unter Berücksichtigung des EU-Rechtes zur Abgeltung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

Im Übrigen wird auf den Entwurf zur Änderung der Verordnung verwiesen. Es wird darum gebeten, evtl. Stellungnahmen und Anmerkungen zum Entwurf bis zum 21.12.2016 bei der Geschäftsstelle einzureichen, damit sie bei der Stellungnahme des HSGB berücksichtigt werden können.

Der Entwurf ist hier zu finden:
Entwurf der  Zweiten Verordnung zur Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung (pdf AendVO)

Anlage
Anschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Beteiligung Kommunale SpV)