Fachinformationen Abgabenrecht

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© Gila Hanssen / PIXELIO

Wiederkehrende Straßenbeiträge; Datenerhebung HMdIuS

Wir hatten mit Eildienst Nr. 11 ED 160 vom 20.09.2016 darauf hingewiesen, dass unsere Umfrage hinsichtlich der Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  keine belastbaren Ergebnisse ergab. Gleichzeitig hatten wir mitgeteilt, dass auf eine entsprechende Anfrage der FDP vom 06.07.2016 das Ministerium des Innern und für Sport angekündigt hat, bis zum Jahresende eine ergänzende Abfrage durchzuführen.

Die weitere Anfrage des Abgeordneten Lenders (FDP) vom 16.01.2017 an den Hessischen Landtag hat das Ministerium des Innern und für Sport am 02.02.2017 beantwortet. Die Antwort ist veröffentlicht in der Drucksache 19/4411 des Hessischen Landtags, 19. Wahlperiode, sowie hier in unserem Internetauftritt herunterladbar: Straßenbeitragssatzungen-Drucksache19-4411 

Kernaussage der Antwort des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ist, dass von 426 hessischen Städten und Gemeinden 389 Kommunen eine Straßenbeitragssatzung beschlossen haben. In 365 Kommunen erfolgt die Erhebung eines einmaligen Beitrags und in 24 Kommunen eines wiederkehrenden Beitrags. Der Antwort ist als Anlage eine Tabelle der entsprechenden Kommunen und die Art der Straßenbeitragserhebung angefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Dezernat 1 / wg/sy/rö/rau

 

Anlage: 
Straßenbeitragssatzungen-Drucksache19-4411