Fachinformationen Abgabenrecht

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© Gila Hanssen / PIXELIO

Tourismusbeitrag in Hessen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung veröffentlicht FAQ-Liste.

Seit Januar 2017 ist die „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- und Tourismusort in Hessen“ in Kraft und seit April 2017 steht ein vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und Hessischen Städtetag herausgegebenes Muster einer Tourismus-beitragssatzung mit Erläuterungen zur Verfügung.

In den Umsetzungsprozessen sind bei den interessierten Städten und Gemeinden einige Fragen entstanden. Daher hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die gestellten Fragen und die Antworten in einer Liste zusammengefasst und auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Diese FAQ-Liste kann unter: https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/tourismus  abgerufen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezernat 1 - Wg / Rö / Sy / Ra