Fachinformationen Abgabenrecht

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© Gila Hanssen / PIXELIO

Datenschutzinformation für den Einsatz von Funkwasserzählern

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat mit dem Hessischen Städtetag, dem Landesverband für Energie und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe Hessen eine Datenschutzinformation für den Einsatz von Funkwasserzählern erarbeitet.

Diese gemeinsame Datenschutzerklärung Funkwasserzähler ist mit unserer aktuali-sierten Wasserversorgungssatzung für unsere Mitglieder auf unserer Homepage abrufbar.

Die datenschutzrechtliche Aufklärung der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beim Einsatz von Funkwasserzählern sollte nach der in der gemeinsamen hessischen Erklärung „datenschutzrechtliche Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern“ vertretenen Rechtsauffassung gemäß Artikel 14 DSGVO regelmäßig erfolgen.

Die gemeinsame hessische Erklärung „datenschutzrechtliche Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern“ ist ebenfalls auf unserer Homepage unter Fachinformation Abgabenrecht vom 14.05.2020 abrufbar.