Fachinformationen Vergaberecht

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Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)

Wie bereits in unserem Eildienst vom 22.07.2021 (ED-Mitteilung 179) mitgeteilt, ist am 15. Juni 2021 das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 09.06.2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der Vorgaben einer EU-Richtlinie in Kraft getreten.

In diesem Zusammenhang hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ein Merkblatt zu den Anwendungsfällen des SaubFahrzeugBeschG herausgegeben. Dieses Merkblatt enthält wichtige Erläuterungen in Bezug auf die Ausführung des Gesetzes, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes erst für Beschaffungen bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber eröffnet ist, sofern die Auftraggeber zur Anwendung eines Verfahrens nach der Vergabeverordnung oder nach der Sektorenverordnung verpflichtet sind.
Das Merkblatt zu den Anwendungsfällen des SaubFahrzeugBeschG haben wir als Anlage beigefügt.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung dieses Gesetzes ebenfalls Informationen veröffentlicht hat.
Die Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/clean-vehicles-directive-faq.html

Anlage