Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Kindertagesbetreuung

Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung im Familienausschuss am 5. November 2018 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

Anbei geben wir Ihnen die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung im BT-Familienausschuss am 5. November 2018 zur Kenntnis. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus ist die Stellungnahme des Bundesrats vom 19.10.2018 beigefügt.

Darin greift der Bundesrat zahlreiche Kritikpunkte unserer Stellungnahme auf und kritisiert unter anderem, dass Forderungen eine bundesweite Pflicht zur Beitragsstaffelung unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreift. Der Bundesrat fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, dass sich der Bund dauerhaft an den Folgekosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beteiligt und auch nach 2022 dauerhaft Mittel im Umfang von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Bemerkenswert ist, dass der Bundesrat anerkennt, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen in § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII konnexitätsrelevant sind und in der Umsetzung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind.

Die von der Bundesregierung bezifferte Entlastung der Bürger mit 150 Millionen Euro ist nach Auffassung des Bundesrats nicht nachvollziehbar und bedarf einer genaueren  Prüfung, um Forderungen der Kommunen auf Ausgleich Rechnung tragen zu können.  Abgelehnt wird auch der Mechanismus für die Bereitstellung der Finanzmittel durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, wonach die Mittel erst fließen, wenn der Bund mit allen Ländern Verträge über die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung abgeschlossen hat. Aufgrund der Zusagen im Koalitionsvertrag erwartet der Bundesrat, dass alle seit dem 12. März 2018 umgesetzten Maßnahmen in den Ländern in den abzuschließenden Vereinbarungen berücksichtigt werden, soweit sie in den geplanten Maßnahmenkatalog einbezogen werden können.

Anlage 1: Kita

Anlage 2: Stellungnahme Bundesrat