Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ wird ab 01.01.2017 bis Ende 2020 unter dem Titel "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" weitergeführt.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für April 2016 geplant. Das Interessenbekundungsverfahren wird von April bis Ende Mai 2016 laufen, das Antragsverfahren von Anfang September bis Ende Oktober 2016. Über das zweistufige Bewerbungsverfahren möchte das BMFSFJ Sie im Rahmen zweier Veranstaltungen vorab informieren. Sie haben die Möglichkeit einer Teilnahme entweder am 20. April 2016 in Berlin oder am 27. April 2016 in Frankfurt am Main. Die Veranstaltungen werden  in der Zeit von 10.30-15.00 Uhr stattfinden.

Pro Kommune kann sich grundsätzlich eine Person anmelden. Bitte bekunden Sie Ihr Teilnahmeinteresse bis zum 11. März 2016 beim Pressebüro der Mehrgenerationenhäuser unter: mehrgenerationenhaeuser@neueshandeln.de. Von dort erhalten Sie dann eine E-Mail mit einem interaktiven PDF zur Anmeldung. Nach erfolgreicher Registrierung geht Ihnen eine persönliche Einladung zu, die Sie zur Teilnahme an einer der Veranstaltungen berechtigt. Bitte haben Sie Verständnis, das das jeweilige Platzkontingent begrenzt ist und wir eine Zusage für Ihren Wunschort nicht garantieren können.

Mit dem neuen Programm, welches zunächst bis 2020 laufen soll, will das BMFSFJ die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend erhalten, um das Erfahrungswissen der Mehrgenerationenhäuser zu sichern. Aber auch neuen Häusern ist eine Bewerbung für eine Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus möglich. Antragsteller können (wie bisher) sowohl kommunale als auch freie Träger sein.

Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruht auf den Anregungen aus der "Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser" sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen der Programmbegleitung. Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. Sie können ihre Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken.

Statt vier (wie im AP II) wird es daher künftig nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können:

- Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ).

Zusätzlich werden drei Querschnittsziele verfolgt:

- Generationenübergreifende Arbeit,
- Einbindung vom freiwilligem Engagements und
- Sozialraumorientierung.

Die Neukonzeption ist zudem ausgerichtet auf die stärkere kommunale Verankerung der Mehrgenerationenhäuser sowie die weitere Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Neben der bereits im AP II erforderlichen Kofinanzierungszusage (von Kommune, Landkreis und/oder Land) soll mit dem Antrag ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft vorgelegt werden. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie eine Aussage dazu beinhalten, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen wird.

Unverändert zum AP II bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro (von Kommune, Landkreis und/oder Land) zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen, die bisherige Vorgabe im AP II, nach der für Personalkosten nur max. 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass von den Häusern Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquiriert werden können als Personalkosten.

Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. Statt unmittelbarer fachlicher Beratung wird zukünftig stärker der regionale Austausch im Vordergrund stehen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt.

Nähere Informationen des BMFSFJ zum neuen Bundesprogramm und dem Antragsverfahren finden Sie fortlaufend aktualisiert auf der MGH-Website unter: http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/neues-aus-dem-aktionsprogramm/details/news/2017-startet-bundesprogramm-mehrgenerationenhaus/.

Informationen bei:
Paloma Miersch
Leiterin des Referates 315, Mehrgenerationenhäuser im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Telefon: 03018-555-1720
E-Mail: paloma.miersch@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de/