Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Bundesfreiwilligendienst; Kontingentfreigabe 2020

Die für die Städte und Gemeinden zuständige Zentralstelle, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), hat die Termine für die Kontingentfreigabe für das Jahr 2020 übermittelt (Anlage).

So werden im Jahr 2020 bei der Zentralstelle BAFzA Dienstbeginne für alle Altersgruppen in den Monaten Februar bis Dezember möglich sein. Konkret bedeutet dies:

für alle Altersgruppen:
Um eine ausreichende Bearbeitungszeit gewährleisten zu können, werden die Vereinbarungsmöglichkeiten für einen Dienstbeginn im Februar 2020 am 03.12.2019 und 04.12.2019 jeweils um 10:00 Uhr zur Buchung freigegeben.

für U-25-Jährige:
Für Dienstbeginne von März bis Dezember 2020 werden die Vereinbarungsmöglichkeiten für Freiwillige unter 25 Jahren am 07.01.2020 um 10:00 Uhr zur Buchung freigegeben.

für Ü-25-Jährige:
Für Dienstbeginne im März und April 2020 werden die Vereinbarungsmöglichkeiten für Freiwillige über 25 Jahre am 07., 08. und 09.01.2020 jeweils um 10:00 Uhr zur Buchung freigegeben.
Die Vereinbarungsmöglichkeiten mit Dienstbeginn im Mai, Juni und Juli 2020 werden am 14., 15. und 16.01.2020 jeweils um 10:00 Uhr zur Buchung freigegeben.
Vereinbarungsmöglichkeiten für Freiwillige über 25 Jahre mit Dienstbeginn von August bis Dezember 2020 werden zu einem späteren Termin zur Buchung freigegeben. Über den genauen Termin erfolgt, sobald dieser feststeht, eine gesonderte Information.

Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte der zusätzlich beigefügten Aufstellung.

Wichtige Hinweise:
Vereinbarungen für Dienstbeginne in den o.g. Monaten können nur gebucht werden, solange Kontingente verfügbar sind. Dies ist an der Ampel zu erkennen. Die Verteilung der Freigabe von Vereinbarungsmöglichkeiten auf mehrere Tage erhöht die Chancen der Einsatzstellen auf die Buchung einer Vereinbarung. Einsatzstellen, die beispielsweise am ersten Tag nicht erfolgreich waren, haben so am zweiten oder dritten Tag erneut die Chance eine Vereinbarung zu buchen. Es besteht keine Garantie, dass nach den Freigabeterminen noch Vereinbarungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Freigegebenes Kontingent bleibt jedoch für alle Einsatzstellen solange buchbar, bis es verbraucht ist. Im Zeitverlauf können ggf. erneut Vereinbarungsmöglichkeiten zur Buchung freigegeben werden, sollten Kontingente wieder zur Verfügung stehen.
Alle Freiwilligenvereinbarungen können für maximal 12 Monaten geschlossen werden. Verlängerungen sind nicht vorgesehen.
Buchungen in der BFD-Online-Anwendung sind nur für Dienstbeginne möglich, die mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen.
Die schriftliche Vereinbarung muss frühzeitig und unverzüglich nach der Buchung in dreifacher Ausfertigung und mit allen erforderlichen Unterschriften versehen bei der Zentralstelle BAFzA eingereicht werden. Eine Dienstaufnahme ohne genehmigte Vereinbarung ist nicht zulässig!
Für Freiwillige, die bei Dienstbeginn das 27. Lebensjahr vollendet haben, muss in der Vereinbarung mindestens 1 Seminartag pro Monat eingetragen werden, dies gilt auch bei einem BFD in Teilzeit.

Anlage: Freigabeplanung 2020