Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Post- und Telekommunikationsrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Im Berichtszeitraum fiel die Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Sinn und Zweck dieser Novelle ist es gewesen, die Durchleitung von Telekommunikationslinien durch die Anlagen anderer Infrastrukturträger (Bahn, Strom, Gas und Abwasser) zu ermöglichen. So wurde z.B. in dem Gesetz eine Regelung aufgenommen, die es nunmehr dritten ermöglicht die Mitbenutzung von Hausanschlüssen zu erzwingen, um eine Gebäude mit geringerem finanziellem Aufwand telekommunikationstechnisch zu erschließen. Mit der Novelle wurden Instrumentarien in das TKG mit aufgenommen, die den Ausbau der Infrastruktur für ein schnelles Internet (Breitband) vereinfachen sollen.

Im Rahmen der Breitbandinitiative der Landesregierung vertritt die Geschäftsstelle die Interessen unserer Mitglieder im Breitbandlenkungsausschuss des Hess. Wirtschaftsministeriums. In diesem Gremien können auf höchster Ebene besondere Probleme aus der Beratungspraxis thematisiert und bearbeitet werden. In diesem Arbeitskreis werden immer wieder Fragen der Hessischen Gemeindeordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse erörtert.

Festzustellen ist, dass die bisherigen Ausbaupläne der großen Netzbetreiber bei weitem nicht ausreichend sind, um einen flächendeckenden Breitbandanschluss im ländlichen Raum zu schaffen. Auch die mit dem Ausbau von LTE vorgesehene Erschließung des ländlichen Raums mit einem schnellen Internet kann diese Lücke nicht schließen. Die Geschäftsstelle unterstützt und berät daher Kommunen, die selbst aktiv den Ausbau dieser Infrastrukturen vor Ort betreiben.

Rundfunkbeitrag
Zum 01.01.2013 trat der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft, welcher die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ablöste. Anknüpfungspunkt sind nun nicht mehr die Rundfunkgeräte selbst, sondern bestimmte Raumeinheiten, in denen typischerweise die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht. Unerheblich ist nun, ob tatsächlich Rundfunkgeräte vorgehalten werden.

Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages war festzustellen, dass dies u.U. zu einer erheblichen Mehrbelastung der einzelnen Kommunen führen kann.

Ausschlaggebend für diese Mehrbelastung ist in erster Linie, dass für Kommunen der Beitrag nun je Betriebsstätte und Fahrzeug berechnet wird. Eine grundsätzliche Privilegierung oder Befreiung für kommunale Einrichtungen ist nicht (mehr) vorgesehen. Insbesondere wurde nicht berücksichtigt, dass Kommunen ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum, sondern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls nutzen. Insoweit werden mit der Neuregelungen, die Kommunen „bestraft“, die ihre Verwaltungen bürgernah und dezentral aufstellen.

Schon vor Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hatte der Hessische Städte- und Gemeindebund die Befürchtung, dass dieser zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Kommunen führen könnte. Aus diesem Grund wies die Geschäftsstelle den Deutschen Städte- und Gemeindebund schon im Juni 2012 auf die Problematik hin und bat diesen hier tätig zu werden.

Auch zeigte sich schon im Laufe des Jahres 2012, dass infolge der anstehenden Änderung ein erhöhter Informationsbedarf bei den Mitgliedskommunen bestand und besteht. Dies zeigte sich in einer erhöhten Anzahl von Anfragen in diesem Bereich.

Auf dieses Bedürfnis ging der Hessische Städte- und Gemeindebund zum einen in der Rechtsberatung ein und informierte seine Mitglieder zum anderen in zahlreichen Eildienstmitteilungen. Auch veröffentlichte der Hessische Städte- und Gemeindebund einen seitens des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellten Informationstext in der Hessischen Städte- und Gemeinde-Zeitung (HSGZ 11/2012, S. 386-395).

Als sich mit Inkrafttreten des Staatsvertrages die Befürchtungen einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen bewahrheiteten, wurde der Hessische Städte- und Gemeindebund umgehend tätig, um eine gerechte Anpassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu erreichen.

Schon zu Beginn des Jahres 2013 wandte sich die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes an den Deutschen Städte- und Gemeindebund und wirkte auf dessen Tätigwerden auf Bundesebene im kommunalen Interesse hin. Dieser führt nun anhaltend Gespräche mit dem SWR, welcher federführend für ARD, ZDF und Deutschlandradio im Bereich Rundfunkbeitrag tätig ist.

Zudem wies der Hessische Städte- und Gemeindebund mit Pressemitteilung vom 31.01.2013 auf den Missstand in Bezug auf die erhöhte Belastung hin.

Hervorzuheben ist insbesondere die im Zeitpunkt der Durchführung bundesweit erste repräsentative Umfrage unter den hessischen Städten und Gemeinden. Ziel der Umfrage war es, die erhebliche Kostensteigerung durch den Rundfunkbeitrag mit validen Zahlen gegenüber den Rundfunkanstalten belegen zu können, um so eine Grundlage für die weiteren Verhandlungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu haben. Wie mit Pressemitteilung vom 15.03.2013 veröffentlicht, zeigten die Ergebnisse der Umfrage tatsächlich extreme Kostensteigerungen. So sind danach in über 70 % der Kommunen Mehrkosten zu erwarten. In über 50 % der Fälle ist mindestens mit einer Verdoppelung der Kosten zu rechnen. In 18,85 % der Fälle liegt die Steigerung zwischen 100 und 200 %, in 17, 71 % zwischen 200 und 400 % und in 13, 62 % sogar zwischen 400 und über 3000 %.

Mit diesen Ergebnissen war der Hessische Städte- und Gemeindebund in der Lage,  die seitens der Rundfunkanstalten vertretene Auffassung, dass nur „in Einzelfällen“ Mehrkosten zu erwarten seien, zu widerlegen.

Parallel zum Tätigwerden des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wandte sich die Geschäftsstelle an den Intendanten des Hessischen Rundfunks, um auf Grundlage der ermittelten Zahlen eine Lösungsmöglichkeit für die Kommunen zu finden. Insbesondere wurde angeregt, in einem gemeinsamen Gespräch Handlungsmöglichkeiten und –optionen zu erörtern. Zu einem solchen Gespräch ist es bisher bedauerlicherweise noch nicht gekommen. Insoweit verwies der Hessische Rundfunk in einem Antwortschreiben auf die Tätigkeit der Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Die Geschäftsstelle signalisierte in einem weiteren Schreiben dennoch Gesprächsbereitschaft und regte – dem Beispiel anderer Bundesländer folgend – an beim Hessischen Rundfunk eine Beratungshotline speziell für Kommunen einzurichten.