Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

fachinformationen-sonstige-rechtsgebiet
© Patrick Poendl - Fotolia.de

Kommunale Waldbesitzer befürchten EU-Betretungsverbote für die Allgemeinheit und Einschränkungen für den Tourismus

Wildnis hat Konjunktur in Deutschland. Politiker, Umwelt- und Naturschützer und immer mehr Bürger fordern den Rückzug der Forstwirtschaft aus weiten Teilen der heimischen Wälder, damit dort Wildnis und Urwald entstehen kann. Am Ende könnten aber gerade die Bürger, die Wildnis hautnah erleben möchten, das Nachsehen haben. Waldbesitzenden Kommunen befürchten, dass neue EU-Vorschriften das Betreten der Wildnisgebiete in Zukunft verbieten oder weitgehend einschränken könnten.

Umweltrecht_Rainer Sturm/pixelio
© Rainer Sturm / PIXELIO

Deshalb warnen Kommunalwaldvertreter vor Schnellschüssen. Sie plädieren dafür, zunächst die Wildnisdiskussion auf der EU-Ebene abzuwarten und geplante Wildnisgebiete oder Waldstilllegungen bis auf Weiteres zu verschieben. Waldbesitzer und Bürger müssen vor der Ausweisung von Wildniswäldern wissen, was auf sie zukommt, was die EU zukünftig noch erlaubt oder verbietet“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz) anlässlich der Bundestagung des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ am 20. April 2015 in Heidenrod (Taunus). 

Manns bezieht sich dabei auf die Entschließung des Europäischen Parlaments und die Prager Erklärung der Europäischen Gemeinschaften zu Wildnisgebieten in Europa aus dem Jahre 2009 und aktuelle Entwicklungen in Deutschland. In der Entschließung werden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Tourismus in Wildnisgebieten mit „größter Vorsicht“ zu handhaben. Der Zugang der Allgemeinheit soll wegen des dokumentierten Schadens durch Tourismus in den wertvollen Gebieten des europäischen Naturerbes zum größten Teil verschlossen bleiben und nur noch begrenzte Gebiete zum echten Erlebnis der Wildnis offenstehen. Die Prager Erklärung fordert eine EU-Naturschutzgesetzgebung zum Schutz von Wildnisgebieten, eine Definition für Wildnisgebiete und die Prüfung von Erholungsmöglichkeiten.

„Obwohl wir noch nicht wissen, wie die EU Wildnisgebiete definiert und Standards und insbesondere Verbote für den Tourismus und die Erholung konkret ausstattet, haben bereits Bundesländer wie NRW Wildnisgebiete ausgewiesen oder Hessen und Thüringen im Koalitionsvertrag Prozentvorgaben für Stilllegungen im öffentlichen Wald vereinbart“, so Manns.

Gleichzeitig arbeite das Bundesamt für Naturschutz (BfN) derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung des 2 %-Ziels für Wildnisgebiete der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Wildnisgebiete im Sinne dieser Strategie sollen ausreichend große, unzerschnittene und nutzungsfreie Gebiete sein, die einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleisten. Da es aber in Deutschland so gut wie keine ursprünglichen Gebiete mehr gebe, habe das BfN den Begriff „Wildnisentwicklungsgebiet“ kreiert. Hier würden quasi großflächige, bislang von Waldbesitzern nachhaltig bewirtschaftete Wälder in Wildnis zurückentwickelt.

„Wie begründet unsere Sorgen sind, zeigt die Empfehlung des BfN, „siedlungsnahe Naturerlebnisgebiete“ mit zumindest teilweisem Wildnischarakter für eine breitere Erholungsnutzung einzurichten. Damit soll der Erholungsdruck auf die hochwertigen Schutzgebiete abgefangen werden“, so Manns.

In einem vom BfN geförderten Forschungsprojekt wurden bereits über 330 große Waldgebiete mit einer Gesamtwaldfläche von zusammen rd. 700.000 ha als potenzielle Wildniswälder ausfindig gemacht, darunter auch rd. 200.000 ha Nadelforst als Wildnisentwicklungsgebiete. Das entspricht 6,2 % der Waldfläche Deutschlands oder einer Landesfläche fast dreimal so groß wie das Saarland.

„Wir plädieren dafür, zunächst die Entwicklung auf der EU-Ebene abzuwarten und geplante Ausweisungen von Wildnisgebieten und Waldstilllegungen bis auf Weiteres zu verschieben. Ansonsten laufen wir Gefahr, EU-Standards für Wildnisgebiete übernehmen zu müssen, die in ein dicht besiedeltes Land wie die Bundesrepublik Deutschland nicht passen. Und wie konsequent die EU Vorgaben durchsetzt, haben die Waldbesitzer bei der FFH-Richtlinie erfahren.
Für die Bürger könnte das bedeuten, dass weite Teile beispielsweise vom Taunus, Bayerischen Wald, Harz, Pfälzer Wald, Rhön oder der Eifel zu seiner großen Ernüchterung vom Naturerleben ausgeschlossen wären.

Neben der ungeklärten Frage nach dem Betretungsrecht sehen die kommunalen Waldbesitzer ebenfalls Handlungsbedarf, was die Auswirkungen von Stilllegungen auf den Klimawandel (z.B. Bauholz als CO2-Speicher), die Versorgungsicherheit der heimischen Säge- und Holzindustrie, Gefährdung von Arbeitsplätzen im Cluster Wald & Holz und Belastungen der öffentlichen Haushalte durch Ausgleichszahlungen anbelangt.

 

DStGB, Berlin, 20.04.2015