Zukunft des ländlichen Raums

Neuer Förderaufruf für das Gaststättensonderprogramm

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Damit diese Gaststätten erhalten bleiben, stellt das Hessische Umweltministerium 10 Millionen Euro Förderung bereit. Damit können Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und neue Geräte angeschafft werden. Am 17. August 2022 startet der nächste Förderaufruf.

 

Informationen zur Förderung:

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro - von der Gastraumrenovierung, über den Bau einer neuen Außenterrasse, oder der Modernisierung der Küche, bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Der Förderaufruf bietet den Betreiberinnen und Betreibern acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen.

 Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBank