Zukunft des ländlichen Raums

Hessischer Gesundheitspakt - Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen wurden in den Jahren 2012 bis 2014 landesweit 52 Praxisübernahmen und Neuniederlassungen mit rund 2 Millionen Euro gefördert.

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„Mit Hilfe der Ansiedlungsförderung des Hessischen Gesundheitspaktes konnten bisher insgesamt 52 Praxisübernahmen und Neuniederlassungen von jungen Ärzteinnen und Ärzten in ländlichen Regionen mit rund 2 Mio. Euro finanziell unterstützt werden. Am meisten profitierte der vom demografischen Wandel im besonderen Maße betroffene Werra-Meißner-Kreis: Hier wurden insgesamt 9 Praxisübernahmen mit 325.000 Euro subventioniert,“ so Gesundheitsminister Stefan Grüttner .

 „Immer weniger junge Mediziner haben Interesse an Landarztsitzen“

„Im ärztlichen Bereich wird trotz steigender Arztzahlen die Wiederbesetzung von Landarztsitzen immer schwieriger. Hierfür sind zwei Fehlentwicklungen ursächlich: Erstens entscheiden sich immer weniger Medizin-Studenten für das Fach Allgemeinmedizin. Zweitens haben immer weniger junge Mediziner Interesse, sich im ländlichen Raum niederzulassen“, erläuterte Grüttner. „Zur Stärkung der haus- und fachärztlichen Versorgung haben sich deshalb das Land, die Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen auf ein gestuftes System von Fördermaßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten verständigt“.

Da die Entscheidung für eine Facharztrichtung in einem frühen Stadium des Medizin-Studiums getroffen wird, sollen künftig Anreize für das Fach Allgemeinmedizin bereits im Medizin-Studium, während der Weiterbildung von Ärzten sowie bei der Niederlassung greifen:

Förderung der Allgemeinmedizin während des Studiums:

  • Um den Standortnachteil einer Landarztpraxis gegenüber einer nahe gelegenen Stadtpraxis am Universitätsstandort auszugleichen, legt das Land ein neues Stipendien-Programm auf, wonach Medizin-Studenten 600 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihre Famulatur in einer ländlichen Hausarztpraxis absolvieren. Das Land wird hierfür insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung stellen.
  • Ähnliches  gilt für die Ableistung der Wahlfächer Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene im Praktischen Jahr. Hier zahlt die Kassenärztliche Vereinigung ein Stipendium von 600 Euro monatlich, maximal 2.400 Euro.

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin:

Um die Zeit der ärztlichen Weiterbildung zu verkürzen, in dem die Weiterbildungsabschnitte besser koordiniert werden, wurden 2012 jeweils ein Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin an den Universitäten Frankfurt und Marburg gegründet, die derzeit eine zunehmende Zahl an Weiterbildungsverbünden und Weiterbildern unterstützen. Daher erhöht das Land seine Förderung für diese beiden Zentren um 100.000 Euro jährlich auf 250.000 Euro jährlich. Insgesamt stellt das Land hierfür 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Förderung der Niederlassung von Ärzten in (Fach-)Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf:

Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass jährlich bis zu 800.000 Euro aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V eingesetzt werden. Damit können seit dem 1. Juli 2015 bis zu 36 Hausarztsitze und 27 Facharztsitze gefördert werden (allein 20 für Kinder- und Jugendpsychiater). Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidaten bis maximal 55.000 Euro. Diese sind auszahlbar in fünf Jahrestranchen à 11.000 Euro. Alternativ können Ärzte die Fördersumme auch als Einmalbetrag in Höhe von max. 50.000 Euro zur Finanzierung hoher Anfangsinvestitionen erhalten. Ansprechpartner für interessierte Ärzte sind die Beratungscenter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.