Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes

Nachfolgend können Sie den uns zu Stellungnahme zugeleiteten Entwurf der Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes einsehen.

Die aktuell gültige Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes vom 1. August 2016 (StAnz. S. 858) wird im Rahmen der allgemeinen Erlassbereinigung mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft treten. Die Richtlinie ist aufgrund der Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes, welche bereits zum 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist, und Fragen aus der Verwaltungspraxis zu aktualisieren und neu zu fassen.

Richtlinie FBAG

Da die Anhörungsfristen verkürzt wurden, bitten wir kurzfristig um Stellungnahme bis 15.12.2021.
Wir weisen darauf hin, dass diese Information nicht dauerhaft auf unserer Homepage hinterlegt sein wird und empfehlen daher einen zeitnahen Download.