Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Grundsteuermessbetrag: Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Die Oberfinanzdirektion (OFD) teilt mit, dass bei der Hessischen Steuerverwaltung die Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bei konkreter Angabe des Grundbesitzes besteht.

Dies und weitere hilfreiche Hinweise für die eigene Erklärungsabgabe von Kommunen sind in dem beigefügten Schreiben der OFD zu entnehmen.

Anlage: Möglichkeit der Anfrage von Aktenzeichen