Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Entwicklung der Steuererträge

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Auch wenn in den Medien immer wieder über Rekorde bei den Steuereinnahmen der öffentlichen Hand berichtet wird, ist dies zumindest für Hessen sowie die hessischen Kommunen stark zu relativieren. So entwickelten sich etwa die Steuereinnahmen des Landes im Jahr 2011 deutlich langsamer als in den anderen Bundesländern. So verzeichnete das Land Hessen im Vergleich zum Vorjahr 2011 einen Zuwachs von 1,4 %, während der Bundesdurchschnitt 7,7 % betrug (vgl. Eildienst Nr. 2 – ED 4 – vom 22.01.2013). Für die kommunale Ebene ist festzuhalten, dass die steuerlichen Einnahmen bis einschl. 2012 deutlich unter dem schon einmal 2008 erreichten Niveau zurückblieben. 2008 verzeichneten noch rd. 2/3 der hessischen Städte und Gemeinden ausgeglichene Haushalte. Daher haben die hessischen Kommunen im Wesentlichen ein Einnahmeproblem.

Im Berichtszeitraum entwickelten sich die wesentlichen kommunalen Steuerquellen, der Einkommensteueranteil und die Gewerbesteuer, unterschiedlich. Während das Aufkommen aus dem Einkommensteueranteil auch bis in die ersten drei Quartale 2013 „schwächelte“, entwickelte sich die Gewerbesteuer wesentlich dynamischer. Letztere fällt aber in der Regel zu mehr als 50% des Landesaufkommens in den fünf kreisfreien Städten an. Daher geht die in der Summe positive Entwicklung der kommunalen Steuern an vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorbei. Der Hessische Städte- und Gemeindebund machte auf diese Schieflage zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Bereich fortgesetzt aufmerksam.

Im Berichtszeitraum verfolgte der Bundesgesetzgeber zu Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages angerissene Reformüberlegungen für beispielsweise einen Ersatz der Gewerbesteuer durch andere Steuereinnahmen zugunsten der kommunalen Ebene oder eines Zuschlagsrechts zur Einkommensteuer zugunsten der Kommunen im Ergebnis nicht weiter. Es hatte sich gezeigt, dass insbesondere ein Ersatz der aufkommensstarken Gewerbesteuer durch Zuweisungen aus dem Aufkommen an beispielsweise Einkommen-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer die Haushalte von Bund und Ländern zu stark belastet hätte.