Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Besteuerung der Kommunen

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird angesichts der Rechtsprechung des BFH immer mehr zum Problem. Die Finanzverwaltungen einiger Bundesländer (Hessen macht da eine positive Ausnahme) dehnt in der Praxis die Umsatzsteuerpflicht immer weiter aus. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung folgt dem. Der HSGB drang im Einklang mit dem DStGB auf eine Neuregelung des Umsatzsteuerrechts bis zum Ablauf der bis 2018 laufenden Übergangsfristen. Ziel ist, die zulässigen Ausnahmen von der Umsatzbesteuerung gesetzlich festzuschreiben und zwar möglichst im bisher praktizierten Umfang. Daneben bearbeitete die Geschäftsstelle immer wieder Anfragen zur Umsatzbesteuerung in einzelnen Fallkonstellationen aus der Mitgliedschaft. Auch die Unterstützung von Rechtsbehelfen der Mitglieder gegen die Festsetzung von Grunderwerbsteuer, die einige Finanzämter im Zusammenhang mit Baulandumlegungen - bisher wohl ohne Erfolg - forcieren wollten, nahm die Geschäftsstelle in beachtlichem Umfang in Anspruch. Eher einen Sturm im Wasserglas entfachte der BFH mit einer Grundsatzentscheidung für eine Körperschaftssteuerpflicht kommunaler Kitas. Gegen diese wandte sich der HSGB, wobei der Verband aber auch auf die sehr spezielle Fallkonstellation hinwies, die der BFH-Entscheidung zu Grunde lag und die gegen die Verallgemeinerungsfähigkeit der Entscheidung spricht.