Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

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© Ulrike Pauli / PIXELIO

„Kurze Wege für den Klimaschutz“

Förderaufruf des Bundesumweltministeriums

Kommunen sowie Verbände, Vereine und Stiftungen können ab sofort Anträge einreichen: Das Bundesumweltministerium hat den neuen Förderaufruf „Kurze Wege für den Klimaschutz“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht. Mit dieser Antragslinie werden Projekte zum klima- und ressourcenschonenden Alltagsverhalten auf der Nachbarschaftsebene gefördert. Antragsschluss ist am 31. Oktober 2016.

Klimaschutzprojekte auf Nachbarschaftsebene leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Diese Projekte führen dazu, dass Klimaschutz gelebt und verbreitet wird. Sie setzen beim Alltagshandeln der Bürgerinnen und Bürger an und bewirken, dass beispielsweise weniger Energie, Ressourcen und Fläche verbraucht wird, weniger Nahrungsmittel vernichtet werden etc. Sie bewirken auch, dass mehr Grün in die Städte kommt, um das Klima zu schützen und die Lebensqualität zu steigern. Durch die gemeinsamen Aktivitäten stärken sie zudem den Zusammenhalt in Nachbarschaften und tragen zu einer Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen bei.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene beziehungsweise in Quartieren schaffen, wie zum Beispiel:

  • Maßnahmen auf Nachbarschaftsebene zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz,
  • Maßnahmen zur Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern für klimaschonendes Alltagsverhalten auf Nachbarschaftsebene,
  • die Einrichtung und den Betrieb von Begegnungsstätten/-flächen sowie deren Weiterentwicklung mit klimaschutzbezogenen Angeboten auf Nachbarschaftsebene,
  • innovative Ideen mit oben genanntem Ziel.

Die Projekte sollen ganz konkret zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen beitragen, beispielsweise durch eine Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs. Im Zentrum stehen dabei gemeinschaftliche, nicht profitorientierte Aktivitäten, die verschiedene Lebensbereiche (zum Beispiel Wohnen, Strom- und Heizenergieverbrauch, Ernährung, Flächenverbrauch, Konsumgüterverbrauch) adressieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Betreuung der Fördermaßnahme beauftragt.

Die Projektskizzen und Projektanträge sind an folgende Adresse zu richten:
Projektträger Jülich (PtJ)
Klima (KLI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26- 27
10969 Berlin
Telefon: 030/20199-3449
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiative/nachbarschaften