Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

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© Ulrike Pauli / PIXELIO

Fracking

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Bei dem sogenannten Fracking handelt es sich um eine Methode zur Erschließung unkonventioneller Lagerstätten von Erdgas. Hierbei werden große Mengen Wasser - versetzt mit Chemikalien - mit hohem Druck in die gashaltigen Schichten verpresst, wobei bei der Aufsprengung Erdgas gefördert werden kann. Die Erteilung einer Erlaubnis richtet sich nach der jetzigen Rechtslage nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes, wobei in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Bergbehörde ist.

Nachdem im Frühjahr 2012 das kanadische Energieunternehmen BNK ankündigte, in Nordhessen unkonventionelle Lagerstätten von Erdgas mittels Fracking erschließen zu wollen und eine entsprechende Erkundungserlaubnis beantragte, kam es zu erheblichen Widerständen sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik, da die Risiken und Gefahren, die das Fracking für die Umwelt mit sich bringen kann, noch nicht abschließend bekannt und somit nicht abschätzbar sind.

Im Rahmen der Anhörung durch den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags am 05.10.2012 äußerte sich die Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahmen vom 24.08.2012 und 28.09.2012 kritisch und mahnte zur Zurückhaltung. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, welche Folgen Fracking für die Umwelt und insbesondere die Trinkwasserversorgung die Aufgabe der Städte und Gemeinden ist, haben kann. Insoweit wurde darauf hingewiesen, dass sowohl eine Änderung des Bundesberggesetzes als auch des Wasserhaushaltsgesetzes und die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern sei. Weiterhin wurde gefordert, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der betroffenen Kommunen gewährleistet sein müssen. Insgesamt müsse eine Gefährdung des Grundwassers sowie auch eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes ausgeschlossen sein.

Insoweit war das Thema Fracking auch Gegenstand der Sitzungen des Präsidiums und des Ausschusses für Raumordnung, Strukturförderung, Bau- und Wohnungsfragen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. In den Sitzungen wurde deutlich gemacht, dass es verhindert werden muss, dass Erlaubnisse zur Durchführung von Fracking erteilt werden, da nicht auszuschließen ist, dass mit dieser Methode Gefährdungen für Umwelt und Gesundheit einhergehen.

In der Folge teilte Frau Staatsministerin Puttrich, mit Pressemitteilung vom 21.05.2013, mit, dass es in Hessen keine Gas- oder Erdölförderung mit Hilfe der Fracking-Technologie geben werde, solange eine Gesundheits- oder Umweltgefährdung nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen werden könne. Somit lehnte das Regierungspräsidium Darmstadt den Aufsuchungsantrag des Unternehmens BNK ab. Wie sich aus einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.06.2013 ergibt, war maßgeblich für diese Entscheidung der Inhalt zweier Gutachten, welche das Ministerium in Auftrag gegeben hatte. Aus diesen Gutachten ergibt sich nämlich, dass Fracking in Hessen weder umweltverträglich noch wirtschaftlich darstellbar sei. Gegen den Ablehnungsbescheid hat das Unternehmen BNK zwischenzeitlich Klage eingereicht.