Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

fachinformationen-energierecht
© Ulrike Pauli / PIXELIO

Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium hat am 01. Juli 2015 den neuen „Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung“ veröffentlicht. Die Projekte sollen insbesondere einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaziels für 2020 leisten und damit die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz unterstützen.

Umweltrecht_Rainer Sturm/pixelio
© Rainer Sturm / PIXELIO

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.

Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen aber auch an Verbraucher. Gefördert werden Projekte der Beratung und Information, zum Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch, zur Vernetzung, Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung.

Projektskizzen können bis zum 30. September 2015 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Vorgesehen ist ein zweistufiges Bewertungsverfahren. Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich ab Herbst 2016 starten.

Den Förderaufruf und weitere Informationen sind unter www.klimaschutz.de und www.ptj.de/klimaschutzinitiative zu finden. 

Eine Übersicht über bislang geförderte Projekte in diesem Programm findet sich unter www.klimaschutz.de (Rubrik: „Förderprogramme & Projekte“ / Innovative Einzelprojekte)

(DStGB, Deliana Bungard, 01.07.2015)