Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

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Energierecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Die Geschäftsstelle hat zu dem Gesetzentwurf zu Errichtung einer Regulierungskammer in Hessen Stellung bezogen. Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Länder Regulierungsstellen einzurichten, um vor Ort die Regulierung des Zugangs zu den Stromnetzen zu gewährleisten. Die Deregulierung der großen Energieversorgungsnetze infolge der Rekommunalisierung führt zu einem erheblichen Beratungsbedarf vor Ort. Im Rahmen der auslaufenden Konzessionsverträge haben die Städte und Gemeinde die Möglichkeit zu prüfen, ob sich eine Übernahme der örtlichen Energieversorgungsnetze vor Ort sich rechnet oder nicht. Infolgedessen werden kommunale Netzgesellschaften gegründet, die die Netze in Zukunft betreiben. Im Rahmen der Gründung der Gesellschaften und Übernahme der Netze kommt es zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den bisherigen Energieversorgern, die diese „Neugründungen“ nicht positiv gegenüberstehen. So gibt es häufig erhebliche Streit über die Feststellung des jeweiligen Wertes des Energieversorgungsnetzes und wie die Vergabe der Wegenutzungskonzession vor Ort erfolgt. Insbesondere wird verstärkt über wettbewerbsrechtliche Maßnahmen versucht eine Neuvergabe der Konzession zu verhindern.

Zu dem Entwurf ein Hessisches Energiekonjunkturgesetz wurde die Geschäftsstelle gehört. Der Gesetzentwurf sah vor, dass insbesondere in öffentlichen Bestandsimmobilien umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Kommunen durchgeführt werden, um den Energieverbrauch zu senken. Ohne eine entsprechende finanzielle Bezuschussung durch Landes- und Bundesmittel können diese Pläne in der Form nicht umgesetzt werden. Insofern hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf abgelehnt.

Die Geschäftsstelle hat sich in die Arbeitsgruppen, die auf Grund der Beschlüsse der Nachhaltigkeitskonferenz ins Leben gerufen wurden, eingebracht. Insbesondere wurde Wert darauf gelegt, dass die kommunalen Interessen bei der Umsetzung der energiepolitischen Wende berücksichtigt werden. Ein Thema ist und wird bleiben, wie Kommunen an der energetischen Wende wirtschaftlich beteiligt werden. Diese wird nur dann funktionieren, wenn hierzu der ländliche Raum intensiv genutzt wird. Mithin wird der ländliche Raum verstärkt die Lasten der energetischen Wende tragen müssen, was die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Ausgleichs deutlich macht.

Insofern versuchen wir in Gesprächen mit der Landesregierung und dem Bundesverband deutlich zu machen, an welcher Stelle gesetzliche Regelung nachjustiert werden müssen. Bei der Ansiedlung von ökologischen Energieerzeugungsanlagen ist es erforderlich, dass eine wirtschaftliche Beteiligung der Kommune und Bürger vor Ort erfolgt. Der Bau von neuen Energietrassen der Hoch- und Mittelspannungsleitungen kann nur erfolgen, wenn diese wirtschaftlich vor Ort akzeptiert werden. Insofern werden die Interessen unserer Kommunen in dem maßgeblichen Verfahren durch uns artikuliert.