Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

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© Ulrike Pauli / PIXELIO

Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet

Am 25. März 2015 wurde in Berlin unter Beteiligung des DStGB das Aktionsbündnis Klimaschutz gegründet. Daran sind etwa 170 Verbände, Länder- und Kommunalvertreter beteiligt. Das Bündnis soll insbesondere Bereiche und Potentiale zur Treibhausgasemissionsreduzierung identifizieren. Staatssekretär Flasbarth hat den Kommunen eine zusätzliche Ausstattung der Kommunalrichtlinie ab 2016 in Aussicht gestellt.

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Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat zu einer ambitionierten Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 aufgerufen. „Jetzt gilt es, das Programm in konkretes, praktisches Handeln umzusetzen. Wir werden nur dann unser Klimaziel erreichen, wenn alle Maßnahmen ambitioniert angegangen werden. Das ist eine große Gemeinschaftsaufgabe, die die Regierung alleine nicht schaffen kann. Zum Erfolg brauchen wir die breite Mitwirkung der Gesellschaft“, sagte Dr. Hendricks bei der Auftaktsitzung des neuen „Aktionsbündnis Klimaschutz“.

Begleitung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Das Aktionsbündnis Klimaschutz soll die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 begleiten, das am 03. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Konkret soll das neue Bündnis unter anderem dabei helfen, zusätzliche Klimaschutz-Potenziale zu identifizieren und zu erschließen. Ziel ist es, gemeinsam gesellschaftlich tragfähige Lösungen zu finden – gerade an den Stellen, wo das Aktionsprogramm auf die Unterstützung durch Länder, Kommunen oder gesellschaftlichen Akteure angewiesen ist. Das Aktionsbündnis vereint Vertreterinnen und Vertreter von Bundesländern, Kommunen und aus allen gesellschaftlichen Gruppen.

Das Aktionsprogramm Klimaschutz enthält ein Bündel an Maßnahmen aus allen Sektoren. Damit will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 insgesamt 40 Prozent weniger CO2 auszustoßen als 1990. Ohne das Aktionsprogramm würde Deutschland sein Ziel deutlich verfehlen – um 5 bis 8 Prozentpunkte. Die bestehende Lücke bis 2020 soll nun das Aktionsprogramm schließen.

Zur Umsetzung des Aktionsprogramms sind bereits zahlreiche wesentliche Maßnahmen in Arbeit: In Brüssel befindet sich die Bundesregierung in Verhandlungen für eine schnelle Reform des Europäischen Emissionshandels, der aufgrund der derzeitigen Überliquidität keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize für Klimaschutzinvestitionen  setzt. Der Bundeswirtschaftsminister hat zudem einen guten und praktikablen Klimaschutzbeitrag der deutschen Stromversorgung vorgelegt, um die CO2-Emissionen der Kraftwerke bis 2020 um 22 Millionen Tonnen zusätzlich zu senken. Damit liegt schon drei Monate nach dem Kabinettbeschluss ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz auf dem Tisch. Auch die Finanzierung für zahlreiche Klimaschutz-Maßnahmen ist inzwischen gesichert: Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 wurde ein 7-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm beschlossen, das wichtige Investitionen in den Klimaschutz ermöglicht.

Für die Umsetzung des Aktionsprogramms setzt die Bundesregierung neben der Begleitung durch das Aktionsbündnis Klimaschutz auf ein regelmäßiges Monitoring. Ein jährlicher Klimaschutzbericht wird den Stand der Umsetzung der etwa 100 Maßnahmen darstellen.

(Quelle: BMUB Pressedienst vom 25. März 2015)

 

Kommunen im Fokus

Zugunsten der Kommunen hat Herr Staatssekretär Flasbarth aus den Investitionshilfen für den Umweltbereich in Aussicht gestellt, dass mit den 150 000 Euro ab 2016 insbesondere die Kommunalrichtlinie ausgestattet und verbessert werden soll. Auch sollen bessere Lösungen für Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt gefunden werden. Die nächste Sitzung des Bündnisses wird sich im Herbst primär mit dem kommunalen Klimaschutz sowie dem Verkehr beschäftigen.

(DStGB-Aktuell 1415 vom 02.04.2015)