Fachinformationen Bau- und Planungsrecht

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„Förderprogramm Zukunft Innenstadt“

Die hessischen Innenstädte sind in den zurückliegenden Jahren nicht nur durch den Strukturwandel verursacht durch den wachsenden Online-Handel, sondern aktuell durch die Corona-Krise stark betroffen. Mit dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ sollen Kommunen dabei unterstützt werden, lebendige und attraktive Ortskerne und Stadtzentren zu entwickeln bzw. zu erhalten.

Innerstädtische Impression
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Die erste Ausschreibung des Förderprogrammes „Zukunft Innenstadt“ ist am 26.05. gestartet und wird aus Landesmitteln gefördert.  Für das Innenstadtbudget stehen pro Kommune 250.000,-- € für vorgeschlagene Maßnahmen zur Verfügung, die mit einem Landesanteil von 80 und 90 Prozent gefördert werden. Bis zum 30.06.2021 können Städte und Gemeinden ihr Interesse bekunden und mögliche Projekte nennen, die sie gerne auch mit örtlichen Partnern zusammen umsetzen möchten. Erst nach einer Juryauswahl im Rahmen des „Bündnisses für die Innenstädte“, dem auch der Hessische Städte- und Gemeindebund angehört, erfolgt der offizielle Antrag der jeweiligen Kommune.

Mit dem zusätzlichen Kommunalpreis werden aus allen Anträgen drei besondere Ideen von drei Kommunen zusätzlich mit 500.000,-- €, 750.000,-- € und 1 Mio. € prämiert, ebenfalls finanziert aus dem Landesprogramm. Die Details können der Programmausschreibung und dem Interessenbekundungsbogen entnommen werden. Auf die Internetseite https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/ wird ergänzend verwiesen.

Anlagen:
Zukunft Innenstadt
PM Zukunft Innenstadt
Zukunft Innenstadt Programmausschreibung