Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

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Integration gesetzlich festschreiben

Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Oberbürgermeister Stefan Skora (Hoyerswerda), und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, betonten anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19.10.2015 in Dresden, dass der anhaltende, sehr starke Zustrom an Flüchtlingen für Städte und Gemeinden in Sachsen ebenso wie in ganz Deutschland eine immense Herausforderung darstellt. Notwendig seien nationale, europäische und internationale Strategien zur Begrenzung der Flüchtlingsströme. „Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Flüchtlinge ist nicht unbegrenzt“, so Skora und Landsberg.

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Skora und Landsberg erläuterten im Rahmen der Pressekonferenz, das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Asylpaket weise in die richtige Richtung, können aber nur ein erster Schritt gewesen sein. „Wir brauchen noch in diesem Jahr ein weiteres Maßnahmenpaket von Bund und Ländern. Dabei muss es dann vor allem darum gehen, Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht konsequent umzusetzen sowie den zu erwartenden Familiennachzug wirksam zu steuern. Viele Städte und Gemeinden sind bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt oder sogar schon überfordert. Die Kommunen brauchen eine Atempause“, so Skora und Landsberg.

Zugleich forderte Skora vom Freistaat Sachsen, das beschlossene Asylpaket nun zügig im Land umzusetzen. Er wies auf die offenen Fragen bei den Verfahren zur Registrierung der Flüchtlinge und nicht zuletzt zur Finanzierung dieser Aufgabe ab dem Jahr 2016 hin, auf die nun kurzfristig verbindliche Antworten gegeben werden müssten. „Der Flüchtlingszustrom ist für Sachsen und seine Kommunen die größte Herausforderung seit 1990. Ich appelliere vor den anstehenden Spitzengesprächen an den Freistaat, die bisherige Hinhaltepolitik und übertriebene Sparsamkeit aufzugeben und mit uns echte Entlastungen der kommunalen Ebene zu vereinbaren“, so Skora.

Ferner soll aus Sicht der Kommunalvertreter eine Änderung des Art. 16a des Grundgesetzes geprüft werden, wonach Personen aus sicheren Herkunftsländern ihre Asylanträge nur noch aus diesen Ländern stellen dürfen. Auf der europäischen Ebene sollte Deutschland konsequent für den Schutz der EU-Außengrenzen eintreten. Dieser Schutz muss ergänzt werden mit einer größeren Zahl von europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen entlang der Außengrenze insbesondere in Griechenland und Italien. „Dort müssen ein ordnungsgemäßes Registrierungsverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung und die Entscheidung über den Asylantrag nach europäischen Standards sichergestellt werden“, so Skora und Landsberg. Die Verteilung der Flüchtlinge mit einem Asylanspruch müsse nach einer festen Quote europaweit erfolgen. Wichtig seien zudem Initiativen auf internationaler Ebene. Dazu zählten verbindliche Vereinbarungen zwischen der EU auf der einen Seite und Ländern wie Türkei oder Jordanien auf der anderen Seite. Es müsse sichergestellt werden, dass Europa diesen Ländern, aber auch den internationalen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel UNHCR hilft und der Flüchtlingsdruck nach Europa aus den Einrichtungen in diesen Ländern reduziert wird.

Skora und Landsberg forderten zudem ein Integrationsgesetz auf der Ebene des Bundes und der Länder. Darin müsse nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ festgeschrieben werden, welche Leistungen aber auch welche Anforderungen an die Neubürger gestellt würden. „Dazu gehört ganz selbstverständlich auch das Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes wie zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Außerdem erwarten wir Antworten von Bund und Ländern, wie Städten und Gemeinden der erhebliche Finanzierungsbedarf bei der Integration ersetzt wird. Wir brauchen zusätzliche Lehrer, mehr Kitaplätze, mehr Sozialarbeiter und nicht zuletzt auch zusätzliche Gebäude für Schulen und Kitas sowie eine deutliche Entlastung bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II“, betonten Skora und Landsberg.