Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

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Deutscher Städte- und Gemeindebund begrüßt ein Bundesintegrationsgesetz

Eckpunktepapier der Berliner Koalition

dstgb

Anbei stellen wir Ihnen die vom Koalitionsausschuss am 14. April 2016  beschlossenen Eckpunkte eines Integrationsgesetzes zur Verfügung.  Diese Eckpunkte greifen zahlreiche Forderungen auf, die der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) bereits im Jahr 2015 erhoben hat. Dazu zählen unter anderem verschiedene Maßnahmen, die anerkannten Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen,  die Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten bereits während des Asylverfahrens, die Einführung von Mitwirkungspflichten nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“, eine stärkere Werteorientierung in den Sprachkursen sowie eine insgesamt effizientere Steuerung von Sprach- und Integrationskursen.

Auch die vom DStGB seit langem geforderte Wohnsitzpflicht zur gleichmäßigen und gerechten Verteilung der Geflüchteten ist Bestandteil der Eckpunkte. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Wohnsitzpflicht soll allerdings erst am 22. April beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten eine Einigung erzielt werden.

Gänzlich offen ist nach wie vor die Frage nach der Finanzierung der Integrationsaufgaben. Auch hierüber wird wohl am 22. April beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ländern gesprochen werden. Aus Sicht des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist das Eckpunktepapier als Schritt in die richtige Richtung grundsätzlich zu begrüßen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die gesetzliche Umsetzung die Erwartungen erfüllen wird.

Eckpunkte_Integrationsgesetz