Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

Asyl
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Beschäftigung und Geflüchtete

Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit, des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Statistischen Bundesamtes zeigen folgende Situation der Geflüchteten im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Die Zahl der Beschäftigte aus Kriegs- und Krisenländern ist im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 50,5 Prozent trotz des starken Bevölkerungsanstiegs gestiegen. Vor allem die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten ist deutlich - auf 238.000 - angestiegen. Die Beschäftigungslage der Personen aus den drei Herkunftsländern Syrien, Irak und Afghanistan ist dennoch deutlich schlechter als die anderer Zuwanderergruppen. Dabei verfügen nur wenige über einen nachzuweisenden berufsqualifizierenden Abschluss. Konsequenz ist, dass in erster Linie einfache Helfertätigkeiten wahrgenommen werden, die in der Regel keine Berufsausbildung erfordern. Nahezu jeder Siebte arbeitet in der Zeitarbeit. Zudem ist die Zahl der ausländischen Auszubildenden um 24 Prozent gestiegen. Die Zahl der Neuabschlüsse bei Männern aus Afghanistan und Syrien hat sich von 3000 im Jahr 2016 auf 10.000 im Jahr 2017 mehr als verdreifacht. Frauen aus diesen Ländern schlossen 820 neue Lehrverträge ab – 380 mehr als 2016. Dagegen bleibt die Arbeitslosenquote der Bevölkerung aus Kriegs- und Krisenländern im Mai 2018 bei 38,8 Prozent. Diese ist jedoch um 10,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat 2017 gesunken.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Statistische Bundesamt (Destatis) haben aktuelle Zahlen zur Situation von Geflüchteten im deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für das Jahr 2017 sowie das aktuelle Jahr 2018 veröffentlicht.

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aktuelle Asylzahlen

Insgesamt entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2017 über 603.000 Asylanträge. 261.702 Anträge auf Asyl wurden in dem Zeitraum positiv beschieden (43,4 Prozent). Im ersten Halbjahr 2018 reduzierte sich die Schutzquote deutlich: Nur rund 39.600 Menschen und damit nicht einmal jeder dritte Antrag wurden in dem Zeitraum als schutzbedürftig anerkannt. Im Juni 2018 war es sogar nur noch jeder Vierte. Die Gesamtschutzquote lag im Juni 2018 bei 26,4 Prozent. Zudem werden immer weniger Asylanträge gestellt: 2015 reichten 476.000 Menschen einen Asylantrag beim BAMF ein (Erst- und Folgeantrag), 2016 waren es 745.000, 2017 nur noch rund 223.000 Menschen und im ersten Halbjahr 2018 gut 93.000. Den 15.000 Asylverfahren, die im Juni 2018 abgeschlossen wurden, stehen allerdings 53.000 noch unentschiedene Verfahren gegenüber.

Erwerbstätige Geflüchtete

Für alle Ausländer lag die Beschäftigungsquote im Mai 2018 bei 49,3 Prozent. Die der Geflüchteten lag Ende Juni 2018 bei 27,2 Prozent. Bei Deutschen liegt diese sogar bei 68,3 Prozent. Im Mai 2018 gingen 238.000 der Geflüchteten aus den Hauptherkunftsländern einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 88.000. Diese Veränderung geht zu mehr als vier Fünftel auf Syrer, Afghanen, Iraker und Eritreer zurück. 69.000 Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern gingen einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nach. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 15.000 mehr.

Branchen und Zeitarbeit

Die beiden Branchen, in denen Geflüchtete am häufigsten unterkommen, sind die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit. Hier findet fast jeder Dritte Vollzeitbeschäftigte eine Anstellung. Die zweite ist das Gastgewerbe, wo für Afghanen und Iraker Anteile von gut 17 Prozent, für Deutsche aber nur von unter 3 Prozent zu finden sind. Des Weiteren sind auch noch in den nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige sogenannten „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ ohne die Arbeitnehmerüberlassung, zu denen insbesondere das Reinigungs- und Wachgewerbe zählen, weit überproportional viele Personen aus den drei Ländern beschäftigt. Größere Anteile an Beschäftigten aus den drei Ländern finden sich zudem im Handel und Baugewerbe. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen haben Flüchtlinge gute Aussichten auf Beschäftigung. Rund die Hälfte der Syrer, Afghanen und Iraker ist in Betrieben zwischen 10 und 250 Mitarbeitern untergekommen. In Kleinstbetrieben bis zehn Beschäftigten arbeiten rund 22 Prozent von ihnen, ermittelte das IW. Rund 20 Prozent machen sich selbständig oder beginnen eine Ausbildung.

Arbeitslose und Wiedereinstieg in die Beschäftigung

Im Juli 2018 wurden 187.000 geflüchtete Menschen als arbeitslos bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter betreut – etwas mehr als vor einem Jahr. Die arbeitslosen Geflüchteten sind überwiegend jung und männlich. Sie kommen häufig für Jobs in Frage, in denen Sprachkenntnisse nicht die wichtigste Rolle bei der Berufsausübung spielen. So waren im Juli 2018 etwas mehr als 23.000 der geflüchteten Arbeitslosen auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in der Reinigung, fast 21.000 in der Logistik, rund 15.000 als Küchenhelfer und knapp 11.000 suchten eine Beschäftigung im Verkauf.

Im Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 haben 101.000 Personen aus den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten ihre Arbeitslosigkeit durch eine Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, durch eine Selbständigkeit bzw. durch die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung beendet. Die Abgangsrate, also die Chance, die Arbeitslosigkeit im nächsten Monat durch eine Beschäftigungsaufnahme wieder zu beenden, betrug für Personen aus den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten 4,4 Prozent. Sie lag damit zwar deutlich niedriger als für alle Ausländer mit 6,4 Prozent, hat sich aber im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dennoch um 1,8 Prozentpunkte erhöht. Wenn die Arbeitslosigkeit beendet werden kann, finden Arbeitslose aus den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten zu mehr als einem Drittel eine Anstellung in der Arbeitnehmerüberlassung, gefolgt von Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen, die wirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, und dem Gastgewerbe. Dass diese Branchen sowohl für Geflüchtete als auch für die Arbeitslosen insgesamt gute Einstiegsmöglichkeiten in Beschäftigung bieten, liegt auch an der vergleichsweise hohen Fluktuation in diesen Branchen.

Geflüchtete in der Grundsicherung für Arbeit

Im April 2018 waren 4,23 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Jobcentern registriert. Bei fast 15 Prozent oder 617.000 handelte es sich dabei um Geflüchtete. Zudem gab es schätzungsweise 304.000
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Arbeitslos in der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren im April 2018 161.000 Geflüchtete. 46 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht lebten in einem bedürftigen Partner-Haushalt mit Kindern und 36 Prozent waren alleinstehend.

Unterbeschäftigung

Insgesamt rund 395.000 Geflüchtete wurden im Juli 2018 in der Unterbeschäftigung erfasst. Zu ihnen zählt die Statistik der Arbeitsagentur jene, die gern mehr arbeiten würden, die, die in Umschulungen stecken oder zeitweilig durch Krankheit und Traumatisierung nicht arbeitsfähig sind. Die Zahl sinkt seit ihrem Höchststand von 2017 jedoch wieder. Vor einem Jahr gab es noch etwa 420.000 unterbeschäftigte Flüchtlinge.

Auf der Suche nach Arbeit

Im Juli 2018 waren in Deutschland fast 482.000 arbeitsuchende Geflüchtete registriert, darunter findet sich auch die oben aufgeführten 187.000 Arbeitslosen. Dass die Arbeitslosigkeit tendenziell konstant ist und nicht mehr in erheblichem Umfang steigt liegt daran, dass
- sich der Zuzug Schutzsuchender deutlich abgeschwächt hat,
- sich nach wie vor viele geflüchtete Menschen in Integrationskursen befinden und
- die Zahl der Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung zunimmt.

Im vergangenen Jahr absolvierten 292.000 Flüchtlinge einen Integrationskurs. Allein in Bayern beenden in diesem Jahr außerdem rund 10.000 Geflüchtete einen Berufsvorbereitungskurs in den Berufsschulen, weil sie eine Ausbildung oder Arbeit antreten wollen. Bei vielen von ihnen läuft allerdings noch das Asylverfahren, deshalb kann es passieren, dass sie später noch abgeschoben werden. Das ist für sie – und ihre späteren Arbeitgeber – eine große Unsicherheit, mahnen die Industrie- und Handelskammern an.

Bildungsgrad und Qualifikation

Geflüchtete verlassen laut der BA ihr Heimatland häufig ohne Berufsausbildung bzw. ohne nachweisende Ausbildungszertifikate. Laut IAB-BAMF-SOEP-Befragung zeigt sich, dass das durchschnittliche Bildungsniveau von mehr als der Hälfte der Geflüchteten als vergleichsweise gering einzustufen ist. Rund 30 Prozent der Befragten weisen ein mittleres Bildungsniveau auf und 13 Prozent der Geflüchteten verfügen über ein höheres Bildungsniveau. Dabei sind die im Herkunftsland erworbenen schulischen und beruflichen Bildungsniveaus der Geflüchteten sehr gegensätzlich. Zwei Fünftel der Männer haben eine weiterführende Schule besucht und 36 Prozent hier einen Abschluss erworben. Hingegen haben zwar 33 Prozent eine Mittelschule besucht, jedoch nur 25 Prozent einen entsprechenden Abschluss. Für Frauen zeigt sich ein ähnliches Bild. So haben einerseits 33 Prozent der Frauen eine Mittelschule besucht und 24 Prozent diese abgeschlossen. Andererseits haben 36 Prozent der Frauen eine weiterführende Schule besucht und 32 Prozent hier einen Abschluss erworben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Geflüchteten jünger als 25 Jahre alt ist, viele sogar minderjährig. In dieser Gruppe haben viele wegen der mehrjährigen Flucht keine abgeschlossene Schulausbildung vorzuweisen. Von den Volljährigen, die einen Asylantrag stellten, stellt es sich zum Teil anders dar.

Laut dem IW verfügen die wenigsten der Arbeitslosen aus dem Irak, Afghanistan und Syrien über einen berufsqualifizierenden Abschluss. Die Anteile der Arbeitslosen mit formaler Berufsausbildung lagen im April 2018 bei den Syrern nur bei 12,9 Prozent, bei den Afghanen bei 7,1 Prozent und bei den Irakern bei 8,1 Prozent. Auch bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren die entsprechenden Anteile im Dezember 2017 (aktuelle Werte liegen nicht vor) mit 27,6 Prozent bei den Syrern, 18,4 Prozent bei den Afghanen und 20,5 Prozent bei den Irakern niedrig. Allerdings liegen für jeweils rund 40 Prozent der Beschäftigten aus den drei Ländern keine Angaben zur Berufsausbildung vor, sodass diese Werte das tatsächliche Qualifikationsniveau der Beschäftigten unter Umständen deutlich unterschätzen.

Zahlen ausländischer Auszubildenden

Laut Destatis haben im Jahr 2017 bundesweit 515.700 Jugendliche eine Ausbildung begonnen – 5700 oder 1,1 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Der Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass mehr junge Männer ihre Tätigkeit als Azubis in Unternehmen anfingen (plus 3,7 Prozent). Frauen hingegen schlossen demnach insgesamt weniger Lehrverträge neu ab (minus 2,9 Prozent). Einen besonders starken Zuwachs gab es bei ausländischen Berufsanfängern (plus 36,2 Prozent). So hat sich die Zahl der Neuabschlüsse bei Männern aus den Asylherkunftsländern Afghanistan und Syrien von 3.000 im Jahr 2016 auf 10.000 im Jahr darauf mehr als verdreifacht.

Am beliebtesten war bei allen Berufsanfängern erneut die Lehre im Einzelhandel. 28.500 neue Verträge wurden in diesem Bereich im vergangenen Jahr abgeschlossen. In der Rangliste folgen dann Kaufleute für Büromanagement, Verkäufer, Kraftfahrzeugmechatroniker sowie Industriekaufleute. Knapp ein Viertel aller neu abgeschlossenen Verträge konzentrierte sich den Angaben zufolge auf diese fünf häufigsten Ausbildungsberufe.

Arbeitsmarktintegration langfristige Aufgabe

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen: Die mit 27,2 Prozent vergleichsweise geringen Beschäftigungsquoten von Beschäftigten aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern – Angaben nach dem Aufenthaltsstatus liegen hierzu nicht vor – zeigen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt einen langen Atem braucht. Geringe bzw. mangelnde Sprachkenntnisse sowie fehlende formale Berufsabschlüsse erschweren oftmals die schnelle Integration von Schutzsuchenden in Beschäftigung.

Laut einer älteren Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) von 2015 dauert es rund fünf Jahre, bis die Beschäftigtenquote von Flüchtlingen bei 50 Prozent liegt und sechs Jahre bis zur 60-Prozent-Schwelle. Nach 14 Jahren erreicht die Quote dann ihren Höchststand von 75 Prozent. Andere Zuwanderer erreichen diese Quoten etwa doppelt so schnell. Sprachbarrieren sind sicherlich die Hauptursache für die Verzögerung: Viele Geflüchtete müssen nicht nur Deutsch lernen, sondern auch die lateinische Schrift. Nur etwa ein Drittel der Geflohenen beherrscht diese laut einer Erhebung des BAMF.

Das IW kommt zu dem Schluss, dass die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit den Flüchtlingen gute Möglichkeiten bietet, Erfahrungen im hiesigen Arbeitsmarkt zu sammeln. Diese könnten für den späteren Berufseinstieg in der jeweiligen Branche nützlich sein. Damit das gelingt, seien jedoch meist wieder ausreichende Sprachkenntnisse und eine Weiterqualifikation wichtig. Mit Blick auf die langfristigen Perspektiven der Zuwanderer aus den Flüchtlingsherkunftsländern am Arbeitsmarkt sei von Bedeutung, dass sie sich berufsbegleitend noch weiter qualifizieren können. Zunächst seien Sprachkursangebote wichtig, die ihnen helfen, noch bestehende Lücken bei den Deutschkenntnissen zu schließen. Dann sollten sie die Möglichkeit erhalten, im jeweiligen Tätigkeitsfeld relevante berufsfachliche Kompetenzen zu erwerben, wobei jüngere Personen möglichst zu einer vollständigen regulären Berufsausbildung hingeführt werden sollten. Ergänzend sollten sie bei Bedarf Zugang zu Grundbildungsangeboten erhalten. Für die Bereitstellung und Vermarktung der entsprechenden Qualifizierungsangebote sollten staatliche Stellen, Kammern und Verbände sorgen. Vor allem für die kleinen Unternehmen mit unter zehn Mitarbeitern, die besonders viele Personen aus den Flüchtlingsherkunftsländern beschäftigen, ist es häufig bereits kaum leistbar, einen Mitarbeiter abzustellen, um die bestehenden Weiterbildungsangebote zu sondieren und das Richtige für die zugewanderten Kollegen herauszusuchen.

Anmerkung des DStGB

Alle Positionen und Statements des DStGB zur Arbeitsmarkintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern sind auf der Homepage des dstgb.de in den Rubriken Aktuelles, Asyl und Flüchtlinge und Publikationen abrufbar. Dort finden sich u.a. der aktuelle Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingspolitik, das Positionspapier „Überforderung vermeiden - Integration verstärken - Rückkehrszenarien entwickeln“.