Fachinformationen Verkehrsrecht

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Nahverkehr

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

In dem Berichtszeitraum haben wir zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Stellung bezogen. Kritisiert wurde durch den Geschäftsstelle insbesondere, dass die von uns vertretenen Städte und Gemeinden nach den Vorgaben des Gesetzes keine unmittelbaren Möglichkeiten zur Mitwirkung und Einwirkung haben. Träger der öffentlichen Nahverkehrsorganisationen sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die den ÖPNV mit finanzierenden Kommunen werden im ÖPNV-Gesetz nicht erwähnt. Die von uns vertretenen Städte und Gemeinden sind zwar über die Kreisumlage unmittelbar am ÖPNV beteiligt, haben aber keine unmittelbaren Mitspracherechte. Das neue ÖPNVG stärkt unmittelbar die Rolle der Verkehrsverbünde. Nach unserer Auffassung dient dieser Schritt dazu, um im Rahmen des ÖPNV weitere Rationalisierungsmöglichkeiten zu eröffnen.  Da bereits jetzt Klarheit darüber besteht, dass alleine mit Einsparrungen, die auf Grund notwendiger Investitionen entstehende Finanzierungslücke für den ÖPNV, nicht geschlossen werden kann, haben wir in unserer Stellungnahme gefordert,  dass weitere Landesmittel in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs fließen müssen. Nur durch entsprechende Investitionen kann erreicht werden, dass der ÖPNV auch in Zukunft leistungsfähig und interessant für die Nutzer bleibt. Die Städte und Kommunen können nicht allein die Kosten für die Aufrechterhaltung und vor allem Weiterentwicklung des ÖPNV tragen.