Fachinformationen Verkehrsrecht

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Luftverkehr

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Die Lärmbelastungen, die durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens eingetreten sind, haben dazu geführt, dass eine große Anzahl der Anrainerkommunen gegen die neuen Flugrouten vorgehen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund kann in diesen Streitverfahren keine aktive Position einnehmen, da es erhebliche widerstreitende rechtliche Interessen zu vertreten gibt. Im Einzelfall konnten daher in diesem Bereich nur allgemeine Hinweise auf die Rechtslage gegeben werden. Wegen der widerstreitenden Interessen war es uns z.B. nicht möglich eine Stellungnahme zu den Ausweisungen der Fluglärmschutzbereiche des Flughafens Frankfurt am Main abzugeben. Jede Korrektur der Schutzbereiche verletzt denknotwenig die Interessen eines anderen Mitgliedes des Verbandes und verhindert somit eine Stellungnahme und rechtliche Bewertung.

Im Rahmen des Ausbaus und der Inbetriebnahme des Flughafens Calden-Kassel wurden wir vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beteiligt. Die den Ausbau betreffenden Verordnungen wurden an die unmittelbar betroffenen Kommunen weitergeleitet, da eine Stellungnahme ebenfalls wegen des bestehenden Interessenwiderstreits durch die Geschäftsstelle nicht gefertigt werden konnte.