Fachinformationen Verkehrsrecht

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© Niko Korte / PIXELIO

Forschung an batterieelektrischer Mobilität: Frist für Anträge verlängert

Derzeit werden Förderrichtlinien und Förderprogramme des Bundes daraufhin untersucht, ob sie einen Beitrag zur schnellen Ergreifung von Maßnahmen leisten können, mit dem die Luftqualität verbessert werden kann.

Die NOW-GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie des Bundes) hat auf die Verlängerung eines Förderaufrufes für Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zur batterie-elektrischen Mobilität aufmerksam gemacht. Adressiert sind auch Städte und Gemeinden. Inhaltlich sind für Kommunen voraussichtlich die Bereiche „Öffentlicher Personenverkehr sowie Güter- und Wirtschaftsverkehr“, „Feuerwehren und Rettungsdienste“ von besonderem Interesse. Die neue Frist läuft bis zum 14. Januar 2018.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information der NOW.

 

 

Informationen:
Carsten Hansen
Referatsleiter
Wirtschaft, Tourismus, Verkehr
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Marienstraße 6

12207 Berlin

Tel.: 030 77307 243

Fax: 030 77307 255

E-Mail: carsten.hansen@dstgb.de

www.dstgb.de