Fachinformationen Verkehrsrecht

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© Niko Korte / PIXELIO

Feldwegerecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Es ist festzustellen, dass die verstärkte „gewerbliche Nutzung“ von Feldwegen zu einem erheblichen Konfliktpotenzial vor Ort führen kann. Im Rahmen der energetischen Wende sind verstärkt Bio-Energieanlagen im ländlichen Raum entstanden. Dies führt punktuell zu einem erheblichen Anstieg des Verkehrs auf kommunalen Feldwegen. Infolge dessen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge immer schwerer werden, können die Kommunen vor Ort den Wegeunterhalt zum Teil nicht mehr gewährleisten. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Anfragen, wie mit diesem Konflikt umgegangen werden kann. So enthält z.B. der Verkehrszeichenkatalog in der Straßenverkehrsordnung mit dem Verkehrszeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“, kein vernünftiges Regelungsinstrumentarium, um den Zulieferverkehr für solche Anlage zu steuern. Darüber hinaus bietet die derzeitige Rechtslage auch keine Instrumentarien, um die Betreiber der Anlagen an den Kosten für den Wegeunterhalt zu beteiligen.

Derzeit werden die Richtlinien für die Anforderung an den Wegeausbau im ländlichen Raum überarbeitet, mit der Folge, dass dem geänderten Nutzungsverhalten auf diesen Wegen in dem Sinne Rechnung getragen wird, dass die Anforderungen für die Traglast beim Bau von Landwirtschaftlichen Wegen erheblich angehoben werden. Dies kann dazu führen, dass sog. Hauptwirtschaftswege in Zukunft mit einem wesentlich stärkeren Unterbau zu versehen sind, was erheblichen Folgekosten auslösen wird.